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Bedenkliche Praxis.

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Dass die heimischen Krankenhäuser bisweilen mit langen Wartezeiten zu kämpfen haben, ist keine Neuheit. Ebenso wenig wie der Umstand, dass diese Wartezeiten einem unflexiblen Fachärztesystem bzw. der Disziplinlosigkeit so mancher Patienten geschuldet sind, welche anstatt des Hausarztes die Notaufnahme des Krankenhauses aufsuchen.

Jedenfalls haben in jüngster Zeit gleich mehrere Patienten ihren Unmut über die Behandlung in der Notaufnahme (in Südtirol unter Erste Hilfe bekannt) des Bozner Krankenhauses in Leserbriefen an die Tageszeitung Dolomiten kundgetan. Ob die Kritik in den einzelnen Fällen gerechtfertigt war, darüber kann und möchte ich mir kein Urteil anmaßen. Vernichtend möchte ich hingegen darüber urteilen, wie von Seiten des Presseamtes des Gesundheitsbezirkes Bozen mit der Kritik umgegangen wird. Die Pressesprecherin scheint nämlich das Leserbriefschreiben für sich entdeckt zu haben und posaunt dabei Patientendaten ungeniert in die Öffentlichkeit hinaus. In ihrer Reaktion auf einen Leserbrief, in dem sich eine Patientin über die lange Wartezeit beschwerte, nennt die Pressesprecherin deren vollen Namen, den Tag sowie die genau Uhrzeit, zu der die Patientin das Krankenhaus betrat, den medizinischen Grund, warum sie die Notaufnahme aufsuchte (!), den Kodex, der ihr zugewiesen wurde, wie auch den Umstand, dass die Patientin das Krankenhaus ohne sich abzumelden verlassen habe. Es fehlt eigentlich nur noch das Geburtsdatum und die Wohnadresse zu einem vollständigen Krankenakt. Es ist verwunderlich und bedenklich zugleich, dass dieser grob fahrlässige Umgang mit Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht offensichtlich keine Konsequenzen von Seiten der Leitung des Gesundheitsbezirkes nach sich zieht, denn heute (4. Jänner 2012) erschien in den Dolomiten neuerlich ein Leserbrief der Pressesprecherin als Reaktion auf eine Patientenbeschwerde.



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Comentârs

3 responses to “Bedenkliche Praxis.”

  1. pérvasion avatar

    Ganz deiner Meinung!

    Was die Wartezeiten anlangt habe ich noch nicht verstanden, ob sie wirklich so übermäßig lang sind. Jedesmal, wenn es wirklich um etwas wichtiges gegangen ist, habe ich nämlich mit einer ärztlichen Einweisung sehr schnell einen Termin erhalten. Wenn dafür diejenigen warten müssen, die eine Routinekontrolle brauchen, ist daran m.E. nicht viel auszusetzen.

    Eine — de facto legale — Zweiklassenmedizin wie in Deutschland, wo man häufig nicht (nur) aufgrund der Dringlichkeit, sondern (vor allem) aufgrund seines Status als gesetzlich oder privat Versicherter einen Termin bekommt (oder eben nicht), gibt es hierzulande jedenfalls nicht.

  2. hunter avatar
    hunter

    ach ne?
    heute “dolomiten” leserbrief auf seite 4 mit der überschrift “südtiroler sanitätsbetrieb – werbung”

  3. pérvasion avatar

    In dem Leserbrief geht es meines Erachtens um ein anderes Problem — das sehr wohl existiert. Im öffentlichen Gesundheitsbetrieb bekommt man die Termine nach Dringlichkeit. Und selbstverständlich bekommt man bei privat praktizierenden Ärzten — gegen Bezahlung — Termine nach völlig anderen Kriterien, meist schneller als im Krankenhaus. Das Unding ist jedoch, dass Ärzte, die an öffentlichen Krankenhäusern arbeiten, dort in ihrer »Freizeit« ihrer privaten Tätigkeit nachgehen dürfen. Meines Wissens ist dies auf ein staatliches Gesetz zurückzuführen und wurde vom Südtiroler Sanitätsbetrieb schon auf’s Minimum reduziert. Das Land hat diese Einschränkungen sogar gegen den Widerstand der Ärztegewerkschaft ANAAO vor Gericht durchgesetzt. Ich persönlich finde, dass dieses Recht im Rahmen einer anzustrebenden Primärzuständigkeit im Gesundheitswesen ganz abzuschaffen wäre.

    Ich möchte nicht als Pflichtverteidiger des Landesgesundheitsdiensts dastehen: Es gibt — siehe Umgang mit dem Datenschutz uvm. — sehr vieles zu kritisieren, bloß weiß ich nicht, ob die Wartezeiten wirklich zu den größten Missständen gehören.

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