Kürzlich veröffentlichten die Grünenabgeordneten Dello Sbarba und Heiss Details zu den Verträgen zwischen Edison und SEL AG, nun folgen Informationen zum Deal mit dem Energiekoloss Enel — und der ist, jedenfalls was den Umgang mit öffentlichen Geldern betrifft, um einiges pikanter. Aus zwei Gründen:
- Die Einigung zwischen SEL AG und Edison, deren Konditionen für die Landesenergiegesellschaft sehr unvorteilhaft sind, ergibt wenigestens grundsätzlich einen Sinn: Edison ist nämlich Inhaberin von Konzessionen, die noch einige Jahre laufen, und daran hat die SEL AG über die gemeinsame Gesellschaft (Hydros) jetzt teil. Die Partnerschaft mit Enel war dagegen nicht erforderlich, um an Konzessionen zu kommen — sie wurde vielmehr aus freien Stücken beschlossen. Der Hintergedanke: Gewinnt die SEL AG die Ausschreibungen des Landes, könnte Enel den Rechtsweg beschreiten, um die Rechtmäßigkeit der Vergabe prüfen zu lassen. Anstatt wasserdichte Ausschreibungen und korrekte, nicht anfechtbare Prozeduren vorzubereiten, hat man sich den potenziellen Gegner in der gemeinsamen Gesellschaft zum Partner gemacht. Für teures (Steuer-)Geld.
- Enel und SEL AG haben jeweils eigene Kraftwerke bzw. Kraftwerkskonzessionen in die gemeinsame Gesellschaft SE Hydropower eingebracht. Mit einem kleinen Schönheitsfehler: Die meisten Konzessionen, die sie in die Gesellschaft bringen sollte, hatte die SEL AG zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch gar nicht. Sie hätten im Zuge des offenen Ausschreibungsverfahrens auch an andere Bewerber gehen können. Mittels SE-Hydropower-Verträgen verplichtete sich die SEL AG jedoch dazu, für jede nicht tatsächlich in die Gesellschaft eingebrachte Konzession Kompensationen in Millionenhöhe an Enel zu entrichten. Und da die SEL AG eine öffentliche Gesellschaft ist, wären diese Kompensationen (direkt oder indirekt) mit öffentlichen Geldern zu bestreiten gewesen.
Von den elf geplanten Konzessionen wurde »glücklicherweise« nur eine nicht an die SEL AG vergeben, nämlich die von Mühlbach. Für diesen einen Verlust sind denn auch prompt Euromillionen an Enel geflossen.
Hätte die SEL AG noch weniger Konzessionen errungen — grundsätzlich hätte bei jeder der elf Ausschreibungen eine Konkurrentin das Rennen machen können — wären die fälligen Kompensationen deutlich in den dreistelligen Millionenbereich geschossen. Nur wenn die SEL AG gar keine Konzession gewonnen hätte, wäre der Vertrag nichtig gewesen; eine einzige hätte gereicht, um für die übrigen zehn zu Ausgleichszahlungen gezwungen zu sein. Die Landesregierung war folglich auch alles andere als frei von Interessenskonflikten, als sie zehn von elf Konzessionen an die SEL AG vergab; schließlich hätte sie andernfalls im Namen der SEL AG aus unseren Steuergeldern hohe Strafzahlungen an Enel überweisen müssen. Dieser Interessenskonflikt macht die Entscheidungen aber anfechtbar.
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