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Sonderlandtag zu Autonomiereform beantragt.

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Die gesamte Opposition im Südtiroler Landtag hat einen Antrag des Abgeordneten Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) unterzeichnet, mit dem die Einberufung eines Sonderlantags über die Wiederherstellung und die Reform der Südtirolautonomie gefordert wird. Laut Autonomiestatut (Art. 49) wird eine außerordentliche Sitzung des Landtags einberufen, wenn dies mindestens ein Fünftel der im Amt befindlichen Abgeordneten wünscht. Somit hätte die Unterschrift von sieben Abgeordneten gereicht — dass es 17 wurden, ist ein deutliches Zeichen in Richtung der politischen Mehrheit.

Nach dem Wunsch der Opposition sollen die Landtagsabgeordneten als direkt gewählte Vertreter der Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, die im Rahmen der Verhandlungen zwischen Landes- und Zentralregierung geplanten Änderungen am Autonomiestatut zu prüfen und eine Stellungnahme zu den einzelnen Punkten abzugeben.

Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (FdI) hatte sich dazu bereit erklärt, die seit der Verfassungsreform 2001 verlorengegangenen Zuständigkeiten wiederhertzustellen. Inzwischen ist aber von einer Reform die Rede, bei der auch der Minderheitenschutz geschwächt werden könnte.

Als vorauseilende Gegenleistung für die erhoffte Wiederherstellung hatte sich die SVP bei der Vertrauensabstimmung im Zuge der Regierungsbildung enthalten. Nach der Wahl 2023 wurden unter anderem Melonis Fratelli d’Italia und die Lega1seit dem Parteiwechsel von Christian Bianchi: Forza Italia an der neuen Landesregierung beteiligt.

Die Autonomieverhandlungen sind von Rückschlägen, Verzögerungen und Drohungen gekennzeichnet. Genaue Informationen über den Inhalt der bisherigen Entwürfe wurden bislang nicht veröffentlicht.

Wie Andreas Leiter Reber in einer Pressemitteilung festhält, kann der Landtag bei Vorlagen zur Änderung des Autonomiestatuts, die von der Regierung oder von Parlamentsabgeordneten eingebracht werden, lediglich eine Stellungnahme abgeben.2Geschäftsordnung des Südtiroler Landtags, Artikel 108-ter Eine inhaltliche Arbeit am Entwurf, einschließlich der Abänderung einzelner Artikel, sei nicht vorgesehen. Dass bei der Änderung der »Landesverfassung« kein breiter Konsens — etwa eine Zweidrittelmehrheit — vorgeschrieben ist, zeige, dass das Autonomiestatut diesbezüglich »demokratische Lücken aufweist«.

Die Hoffnung ist nun, dass die Abgeordneten im Zuge des Sonderlandtags Einsicht in die geplante Reform erhalten und sich wenigstens informell auch zu den einzelnen geplanten Änderungen äußern können. Eine offizielle Stellungnahme ist nur im Ganzen möglich und für den weiteren Verlauf der Verhandlungen nicht bindend.

Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06

  • 1
    seit dem Parteiwechsel von Christian Bianchi: Forza Italia
  • 2
    Geschäftsordnung des Südtiroler Landtags, Artikel 108-ter


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