Im aktuellen ff-Leitartikel (Titel: Autonom verfahren) thematisiert Georg Mair, dass Gerichte die Ausschreibungen für die Brennerautobahn und für die Konzession der Bahndienste in Südtirol ganz oder teilweise abgesägt haben.
Ein überzeugter Autonomist würde fragen, warum sowas passiert und was man in Zukunft besser machen muss. Vielleicht würde er auch fragen, ob das Problem sogar bei den zu knapp bemessenen Zuständigkeiten liegt.
Ein Zentralist würde vielleicht sagen:
Wenn es bei den Ausschreibungen für A22 und Zug hapert, ist es nicht das böse Rom gewesen.
– Georg Mair
und
Da muss man schon skeptisch sein, wenn es um mehr Kompetenzen für Südtirol geht. Können wir damit auch umgehen?
– Georg Mair
Weil ja Rom mit seinen Zuständigkeiten so viel besser umgehen kann, wie fast jeder Bereich beweist, den es in die Hand nimmt. Und wie alle einschlägigen Umfragen über die Zufriedenheit mit den öffentlichen Diensten beweisen.
Für die Ausschreibung der Brennerautobahn ist Südtirol jedenfalls nicht zuständig. Wenn nun also Gerichte Teile davon hinterfragen, kann man schwer behaupten, das hätte mit Rom — böse oder nicht — nichts zu tun. Zumindest in diesem Fall läuft Mairs Hinweis
Juristen bemängeln schon lange, dass das Land Gesetze schlampig macht.
– Georg Mair
ins Leere. Sicher, der Staat hat die Ausschreibung auf Wunsch von Südtirol (und Trentino) so gestaltet, dass die derzeitige Betreibergesellschaft gute Chancen haben sollte, die Konzession zu behalten.
Warum wollte das Südtirol? Nicht um private Investorinnen zu bevorzugen, sondern eine Gesellschaft mit maßgeblicher öffentlicher Beteiligung, über die die Länder einen Einfluss auf die wichtige Verkehrsachse behalten. Hätte man von vornherein darauf verzichtet, könnten Gerichte daran nichts aussetzen. Doch wäre das wirklich klüger gewesen? Ist es im Zweifelsfall nicht besser, wenigstens zu versuchen, das öffentliche Interesse in den Mittelpunkt zu stellen?
Wären wir ein unabhängiger Staat — oder umfasste die sogenannte Vorzeigeautonomie auch die volle Zuständigkeit für die Brennerautobahn —, wäre ein Umweg über die Betreibergesellschaft gar nicht nötig. Dann könnte Südtirol die Bedingungen (Höhe der Maut, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Beruhigungsmaßnahmen, wirtschaftliche Bedingungen, Investitionen uvm.) gesetzlich festlegen und müsste nicht auf den deutlich geringeren Einfluss abstellen, den es als Konzessionär hat.
Im Unterschied zur Ausschreibung der A22 wurde jene für die Bahndienste tatsächlich »in Südtirol« gemacht. Wenn Mair jedoch schreibt
Oder vielleicht könnte man sich in manchen Dingen einfach auch mit ein paar fähigen Leuten im Landtag beraten.
– Georg Mair
klingt das ziemlich salopp. Denn laut dem Land wurde die Ausschreibung »mit Beratung durch Fachleute« sowie zusammen mit der (italienischen) Wettbewerbsbehörde AGCM, der (italienischen) »Behörde für Verkehrsregelung« ART und der (italienischen) Antikorruptionsbeörde ANAC ausgearbeitet. Ganz so »autonom« hat sich Südtirol auch hier also wohl nicht »verfahren«.
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