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VfG beschneidet Raumordnungskompetenz erneut.
Von wegen Wiederherstellung

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Während Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) angeblich an der Wiederherstellung der Autonomie arbeitet, zersägt das italienische Verfassungsgericht erneut eine angeblich »primäre« Gesetzgebungsbefugnis. Indem es die Sanktionen bei Bauvergehen kurzerhand als »grundlegende Norm der wirtschaftlich-sozialen Reformen« (also quasi zu einer Angelegenheit von nationalen Interesse) erklärte, kam es zum Schluss, dass das Land Südtirol und alle anderen autonomen Regionen und Länder fortan nicht mehr dafür zuständig sind, von den staatlichen Vorschriften abweichende Regelungen in diesem Bereich zu erlassen.

Seit spätestens 1997 gab es solche autonomen Vorschriften in Südtirol bereits, doch damit ist jetzt Schluss, weil es dem zentralistisch agierenden Gericht so gefällt.

Dabei bewertete das Verfassungsgericht nicht, ob die konkrete Ausgestaltung der Südtiroler Sanktionen auf diesem Gebiet verfassungskonform war, sondern übertrug die Verantwortung einfach gänzlich dem Staat. Ein weiteres Stück Autonomie ist — wie so viele seit 2001 — gegangen.

Erließe der Staat genau dieselbe Regelung, dürfte er das, denn es geht nur darum

auf dem gesamten Staatsgebiet die Einheitlichkeit der Voraussetzungen und Bedingungen sicherzustellen, auf deren Grundlage Bauvergehen in Ordnung gebracht werden können.

– VfG-Urteil Nr. 22/20251Übersetzung von mir – Original: »assicurare sull’intero territorio nazionale l’uniformità dei requisiti e delle condizioni in base alle quali possono essere ricondotti a legittimità gli abusi edilizi«

Ausdrücklich weist das Gericht darauf hin, dass die lokalen Gegebenheiten, etwa die Tatsache, dass in Südtirol relativ selten Bausünden begangen werden, für die Ausgestaltung der Norm unerheblich seien. Was das noch mit »Autonomie« zu tun hat, ist fraglich.

In Bezug auf die Erzählung der Volkspartei und insbesondere des Landeshauptmanns, der sich von Rom bekanntlich die Abschaffung der »nationalen« Vorrangsregeln erhofft, ist etwas ziemlich aufschlussreich: Die Anfechtung der nun — nicht inhaltlich, sondern grundsätzlich — für verfassungswidrig erklärten Norm geht zwar auf die Regierung von Mario Draghi zurück. Von der rechtsrechten Regierung um Giorgia Meloni (FdI) wurde der Rekurs aber nicht bloß nicht zurückgezogen, was möglich gewesen wäre, sondern noch im Jänner ausdrücklich bestätigt.

Unter Punkt drei des Urteils heißt es nämlich:

Mit einem am 21. Jänner 2025 eingereichten Schriftsatz hat der Ministerratspräsident auf die Annahme der vorgebrachten Angelegenheit beharrt.

– VfG-Urteil Nr. 22/20252Übersetzung von mir – Original: »Con memoria depositata in data 21 gennaio 2025, il Presidente del Consiglio dei ministri ha insistito per l’accoglimento delle questioni promosse.«

Wer will da wen über den Tisch ziehen? Rom den LH? Oder er uns alle?

Cëla enghe: 01 02 03 04 05 || 01

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    Übersetzung von mir – Original: »assicurare sull’intero territorio nazionale l’uniformità dei requisiti e delle condizioni in base alle quali possono essere ricondotti a legittimità gli abusi edilizi«
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    Übersetzung von mir – Original: »Con memoria depositata in data 21 gennaio 2025, il Presidente del Consiglio dei ministri ha insistito per l’accoglimento delle questioni promosse.«


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