Aufgrund zahlreicher Beschwerden aus der Bevölkerung hatte die Gemeinde Bozen Baufirmen im August 2019 auf ihre Verpflichtungen bezüglich zweisprachiger Baustellenbeschilderungen hingewiesen. Gleichzeitig war die Bereitstellung eines entsprechenden Leitfadens beschlossen worden.
Vor wenigen Tagen — Ende Jänner — veröffentlichte die Landeshauptstadt auf ihrem Internetauftritt eine Pressemitteilung zur Neugestaltung der Promenade an der Grieser Wassermauer, die folgendermaßen bebildert ist:
Foto: Gemeinde Bozen – rote Markierungen von mir
Daran sieht man, wie ernst es die Gemeinde mit der Zweisprachigkeit meint. Nicht einmal dort, wo die öffentliche Verwaltung selbst als Auftraggeberin in Erscheinung tritt, ist sie gewillt oder imstande, die einschlägigen Vorschriften zur Einhaltung zu bringen:
- Offizielles Baustellenschild (gelb): Datum ohne Not123 Gennaio 2025 statt z.B. 23.01.2025 einsprachig italienisch eingetragen
- Zutrittsverbotsschild: einsprachig italienisch
- Fußgängerumleitung: einsprachig italienisch
- Sicherheitshinweise für die Baustelle: einsprachig italienisch
- Dauer der Arbeiten: einsprachig italienisch eingetragen
Und zu allem Überfluss ist auch die Werbung der ausführenden Firma einsprachig italienisch.
Die Gemeinde trägt also selbst aktiv zur Marginalisierung der deutschen Sprache im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt bei, anstatt ihr entgegenzuwirken. Ähnlich wie es unter anderem mit dem öffentlichen Bikesharing geschieht.
Bezüglich der italienischen Sprache herrscht hingegen höchste Sensibilität: Wenn sie — wie bei den Busdurchsagen — noch nicht einmal fehlt, sondern bloß hinter Deutsch zweitgereiht ist, interveniert der Gemeinderat.
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- 123 Gennaio 2025 statt z.B. 23.01.2025
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