Ein französisches Verwaltungsgericht hat katalanischen Gemeinden, die zu jenem Staat gehören, untersagt, Gemeinderatssitzungen in katalanischer Sprache abzuhalten. Fortan soll dort also Französisch gesprochen werden, lediglich redundante Übersetzungen ins Katalanische sind zulässig. Mehrere Bürgermeisterinnen haben aber bereits mitgeteilt, sich wegen dieses Urteils an das Verfassungsgericht und dann wenn nötig an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden zu wollen. Gleichzeitig betonten sie auch, dass sie die Vorgabe gar nicht umsetzen werden.
Der Bürgermeister von Elna, Nicolas Garcia (Kommunistische Partei), kündigte dem (süd-)katalanischen Fernsehen seinen Ungehorsam an, den er schon bei der nächsten Sitzung am Mittwoch in die Tat umsetzen will. Seiner Meinung nach sei das minderheitenfeindliche Urteil ohnehin nicht exekutierbar, weil ihm dazu ein Richter oder die Polizei »den Mund zunähen« müsste. Dann aber — ergänze ich — könnte er wohl auch schlecht Französisch reden. Jedenfalls ist diese widerständische Haltung mindestens genauso bewundernswert, wie derartige Sprachverbote anachronistisch und menschenverachtend sind.
Erst kürzlich hatte Präsident Emmanuel Macron, dessen Partei maßgeblich dazu beigetragen hat, einen besseren Minderheitenschutz im Land zu verhindern, bei einer Rede vor der Académie Française verächtlich behauptet, die sogenannten Regionalsprachen seien ein Werkzeug zur Teilung der Nation. Postwendend kam aus der Bretagne, dem Elsass, dem Baskenland, Korsika, Okzitanien und Katalonien energische Kritik.
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