Auch Südtirols Gastbetriebe und Kurzzeitvermietungen müssen sich demnächst in ein staatsweites Register eintragen und eine Identifikationsnummer (italienische Abkürzung CIN) zuteilen lassen. Wie dem Magazin des Handels- und Dienstleistungsverbands (hds) Nr. 10/2024 auf Seite 24 zu entnehmen ist, beteiligt sich das Land Südtirol schon seit dem 7. August an der Testphase des entsprechenden Portals, das vom italienischen Tourismusministerium betrieben wird. Darauf hat mich ein Freund hingewiesen.
Heutiger Bildschirmausschnitt CIN-Portal
Das ist nicht nur interessant, weil das Register eine weitere Zentralisierungsmaßnahme ist, die mit der Digitalisierung einher geht, sondern auch, weil das Land Südtirol sich schon freiwillig an der Testphase von Projekten beteiligt, bei denen die deutsche Sprache völlig außen vor gelassen wird.
Wie so oft ist nämlich auch das Portal zur Eintragung der Beherbungsbetriebe einsprachig italienisch und stellt somit einen weiteren Beitrag zur Marginalisierung aller anderen Sprachen auf dem Staatsgebiet dar. Was aber im Unterschied zur Mehrsprachigkeit niemals fehlen darf, ist selbstverständlich ein übergroßes grünweißrotes Logo als Ausdruck von banalem Nationalismus.
Offenbar hat es das Land Südtirol nicht zur Voraussetzung zur Teilnahme an der Testphase gemacht, dass zumindest die deutsche, wenn nicht auch die ladinische Sprache berücksichtigt wird. Wie im obigen Bildschirmausschnitt zu lesen ist, soll die Datenbank ja sogar in Abstimmung mit den Regionen und autonomen Ländern Trentino und Südtirol eingeführt worden sein.
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Ausschnitt hds-Magazin Nr. 10/2024, S. 2
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