Einem obdachlosen Arbeiter ausländischer Herkunft war im April von Polizeipräsident Paolo Sartori ein Aufenthaltsverbot erteilt worden. Vorgeworfen wurde ihm nichts weniger, als sich längere Zeit im Kapuziner- und Bahnhofspark aufgehalten, Müll zurückgelassen und den »Anstand« und die »öffentliche Ruhe« verletzt zu haben. Durch sein Herumlungern habe er das Recht anderer Bürgerinnen eingeschränkt, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten und zu bewegen.
Obwohl der Mann nichts Strafbares gemacht hatte, erkannte Sartori eine »Gefährdung der öffentlichen Sicherheit« und verfügte die Einschränkung seiner Grundrechte.
Das mit Hilfe von Bozen Solidale angerufene Südtiroler Verwaltungsgericht hob die polizeiliche Maßnahme nun auf, da die sie viel zu allgemein und »apodiktisch« begründet gewesen sei. Für die angebliche Gefährlichkeit des Mannes hätten keinerlei konkrete Beweise vorgelegen.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der sogenannte Quästor hat Befugnisse, die in einem Rechtsstaat (nicht von ungefähr) quasi einmalig sind. Doch anstatt sie mit Bedacht einzusetzen, schafft er es, die ihm ganz und gar nicht eng gesetzten Grenzen auch noch zu überschreiten.
Jemanden ohne Verfahren und ohne handfeste Beweise seiner Freiheit zu berauben, ist keine Bagatelle, sondern — anders als »Herumlungern« — eine potenzielle Gefahr für unsere demokratische Grundordnung. Umso mehr, als Einspruchsmöglichkeiten aufwändig und langwierig sind.
Cëla enghe: 01
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