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Sartori in die Schranken gewiesen.
Verwaltungsgericht

Autor:a

ai

Einem obdachlosen Arbeiter ausländischer Herkunft war im April von Polizeipräsident Paolo Sartori ein Aufenthaltsverbot erteilt worden. Vorgeworfen wurde ihm nichts weniger, als sich längere Zeit im Kapuziner- und Bahnhofspark aufgehalten, Müll zurückgelassen und den »Anstand« und die »öffentliche Ruhe« verletzt zu haben. Durch sein Herumlungern habe er das Recht anderer Bürgerinnen eingeschränkt, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten und zu bewegen.

Obwohl der Mann nichts Strafbares gemacht hatte, erkannte Sartori eine »Gefährdung der öffentlichen Sicherheit« und verfügte die Einschränkung seiner Grundrechte.

Das mit Hilfe von Bozen Solidale angerufene Südtiroler Verwaltungsgericht hob die polizeiliche Maßnahme nun auf, da die sie viel zu allgemein und »apodiktisch« begründet gewesen sei. Für die angebliche Gefährlichkeit des Mannes hätten keinerlei konkrete Beweise vorgelegen.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Der sogenannte Quästor hat Befugnisse, die in einem Rechtsstaat (nicht von ungefähr) quasi einmalig sind. Doch anstatt sie mit Bedacht einzusetzen, schafft er es, die ihm ganz und gar nicht eng gesetzten Grenzen auch noch zu überschreiten.

Jemanden ohne Verfahren und ohne handfeste Beweise seiner Freiheit zu berauben, ist keine Bagatelle, sondern — anders als »Herumlungern« — eine potenzielle Gefahr für unsere demokratische Grundordnung. Umso mehr, als Einspruchsmöglichkeiten aufwändig und langwierig sind.

Cëla enghe: 01 02 03 04 05 06 07 08 09



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Comentârs

4 responses to “Sartori in die Schranken gewiesen.
Verwaltungsgericht

  1. Siegi A. avatar
    Siegi A.

    In diesem Land ist leider alles anfechtbar. Wenn sich ein Vagabund nicht an die Anstandsregeln hält, herumlungert und täglich ein öffentliches und vielleicht auch ekelhaftes Ärgernis darstellt, von der Bevölkerung so bei der Autorität angezeigt, dann sollten die Verfügungen der Autorität auch halten, die für Ordnung und Sicherheit zuständig sind. Aber in Italien ist es halt so, einige früher Regierende haben es halt so geregelt, dass auch sie eventuell immer straffrei davonkommen. (z.B. wie auch die Verjährungsfrist)

    1. Harald Knoflach avatar
      Harald Knoflach

      In einem demokratischen Rechtsstaat ist es (glücklicherweise) so, dass es Sanktionen nur dann geben kann, wenn jemand gegen Gesetze verstößt und dass es die unabhängigen Gerichte (Stichwort Gewaltenteilung) sind, die entscheiden, ob jemand gegen ein Gesetz verstoßen hat, oder nicht und welche Strafe er/sie im Falle eines Verstoßes bekommt.

      1. Cicero avatar
        Cicero

        Leider wird der demokratische Rechtsstaat immer weiter ausgehöhlt und zwar durchaus auch von politischer Seite indem man z.B. versucht die Meinungsfreiheit immer weiter einzuschränken.
        Ministerin Faeser (Deutschland) will ein “Demokratieförderungsgesetz” verabschieden lassen das eine sog. Staatsdelegitimierung auch UNTERHALB der Strafbarkeitsgrenze als staatswohlgefährdend ansehen würde.
        Dies wird von bestimmten Parteien als nicht verfassungskonform betrachtet, denn die Strafbarkeitsgrenze für Meinungsäußerungen lässt sich nicht willkürlich verschieben, nicht nur sachlich-differenzierte Äußerungen sind geschützt sondern auch pointierte oder polemische.
        Durch das Gesetz soll eine Zivilgesellschaft entstehen die sich durch den Staat “fördern” (beeinflussen) lässt. Die finanziellen Mittel dazu sollen bereitgestellt werden.
        Inzwischen sind die Politiker der immer gleichen einschlägig bekannten Parteien bereits fleißig dabei unbescholtene Bürger wegen jeder unfreundlichen Meinungsäußerung anzuzeigen (auf Steuergeldkosten), mit der Absicht diese durch Prozesse mürbe zu machen.

  2. Hartmuth Staffler avatar
    Hartmuth Staffler

    Wenn es stimmt, dass dieser Herr im Bahnhofspark Müll hinterlassen hat, dann ist das keine Straftat, wegen der er ausgewiesen werden muss, sondern eine Verwaltungsübertretung, für die er wie jeder andere Bürger eine Verwaltungsstrafe zahlen müsste. Wenn er das Geld dafür nicht haben sollte, dann könnte man ihn ja dazu anhalten, den Müll wieder einzusammeln.

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