von Lois Trebo, Badia
Die Landesregierung hat am 10. September 2024 beschlossen, das Amt für Landessprachen und Bürgerrechte zu stärken. Das ist lobenswert. Denn besonders für die ladinische Sprache wird es immer schwieriger, sich gegen eine Verdrängung durch andere Sprachen zu behaupten.
Das wirksamste Mittel, um die ladinische Sprache zu stärken, ist, ihren Status zu erhöhen und zu festigen. Dies kann durch eine systematische Verwendung einer gemeinsamen Schriftsprache in allen öffentlichen Bereichen erreicht werden. In dieser Hinsicht wird von der Landesregierung erwartet, dass sie den Beschluss Nr. 210 vom 27.01.2003, der den Gebrauch der ladinischen Einheitssprache in den öffentlichen Ämtern und in normativen Akten ausgeschlossen hat, abschafft.
Der Beschluss ist aus rein politischen Gründen erfolgt. Er ist nicht bloß von vielen Ladinern, sondern auch von anerkannten Romanisten mit Unverständnis, ja mit Befremden aufgenommen worden. Die gebildete Welt fragt sich, wie die Landesregierung den Gebrauch einer Sprache, welche eine ganze Volksgruppe stärker zusammenführen würde, verbieten konnte.
Weiters sollten die Ladinischstunden in den Schulen Ladiniens bedeutend erhöht werden; denn ohne einen angemessenen Sprachunterricht kann keine vollständige Kompetenz im Gebrauch des Ladinischen erreicht werden. Wie kann eine Muttersprache mit zwei Wochenstunden Ladinischunterricht zufriedenstellend gelernt werden?
Ferner sollte die Sendezeit für ladinische Rundfunk- und Fernsehsendungen nach über 20 Jahren Stillstand verdoppelt werden; damit verschafft man dem ladinischen Publikum Zugang zu einem weiteren Spektrum von Themen in der Muttersprache.
Ziel der ladinischen Sprachpolitik muss es sein, eine nicht nur verkündete, sondern auch praktizierte Gleichstellung der ladinischen Sprache und Gleichberechtigung der Ladiner im öffentlichen Leben zu garantieren.
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