Der Südtiroler Landtag hat sich gestern einstimmig dafür ausgesprochen, an der Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache bei der Etikettierung von Produkten im Lebensmittelsektor zu arbeiten. Bis heute sind ausschließlich Informationen in italienischer Sprache vorgeschrieben, während Angaben in deutscher Sprache völlig freiwillig — und aus rechtlicher Sicht entbehrlich — sind. Das führt häufig sogar dazu, dass bei ursprünglich nur auf Deutsch beschrifteten Erzeugnissen (zum Beispiel aus dem deutschsprachigen Ausland) Informationen in deutscher Sprache mit einsprachig italienischen Etiketten überklebt werden. Das ist in einem mehrsprachigen, mehrheitlich deutschsprachigen Land an Absurdität schwer zu übertreffen und widerspricht auch dem Geist des Autonomiestatuts, das in Artikel 99 die völlige Gleichberechtigung von Deutsch und Italienisch verspricht.
Der gestern verabschiedete Beschlussantrag (Nr. 148/24) von Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) verpflichtet den Landtag und seinen Präsidenten, unter Einbeziehung der zuständigen Gesetzgebungsausschüsse im eigenen Haus sowie der vom Landtag in die Zwölfer- und Sechserkommission entsandten Vertreterinnen Initiativen in Gang zu setzen, die im Sinne der Transparenz letztendlich zur Gleichstellung führen sollen.
Je nachdem, wie die entsprechenden Arbeiten voranschreiten, könnte das Ziel noch in weiter Ferne liegen. Herrscht in der Sechserkommission ähnliche Einigkeit wie im Landtag, könnte aber mit einer entsprechenden Durchführungsbestimmung auch relativ schnell ein Ergebnis erzielt werden.
Jedenfalls halte ich es für einen guten Schachzug, dass nicht der Weg über einen Begehrensantrag gewählt wurde, mit dem der Landtag einen Wunsch an das römische Parlament richtet. Begehrensanträge versanden meist und führen fast schon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu keinerlei konkretem Ergebnis.
Hier auf haben wir in Vergangenheit schon öfter auf das Problem hingewiesen, dass Deutsch und Ladinisch im Konsumentenschutz keinerlei rechtlichen Schutz genießen. Ganz anders ist dies zum Beispiel in Katalonien geregelt, wo erst kürzlich eine Strafe gegen den Einzelhandelsriesen Carrefour gerichtlich bestätigt wurde, weil er die katalanische Sprache vernachlässigt hatte. Doch auch in der nahen Schweiz, die in Bezug auf die Mehrsprachigkeit mit Südtirol vergleichbar ist, sind mehrsprachige Etiketten die Regel.
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