In ihrer Sitzung vom Dienstag hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher (SVP) beschlossen, das noch junge Amt für Landessprachen und Bürgerrechte (AfLB) zu stärken, um das Recht auf Gebrauch der Muttersprache besser überwachen und durchsetzen zu können. Dafür werden bei dem 2020 gegründeten Amt zwei zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen. So soll das Beschwerdemanagement unterstützt und eine proaktive Beratung der öffentlichen Verwaltungen in sprachlicher Hinsicht sichergestellt werden. Außerdem ist eine Sensibilisierungskampagne geplant, mit der das Bewusstsein für die Mehrsprachigkeit gefördert werden soll.
Die Stärkung des AfLB wird insbesondere mit den Herausforderungen begründet, die sich durch die Digitalisierung ergeben. Ob das Amt selbst endlich — analog zur Volksanwaltschaft oder zur Gleichstellungsrätin, die beim Landtag angesiedelt sind — einen eigenen Internetauftritt erhält, über den sich Bürgerinnen über ihre Rechte informieren und niederschwellig Beschwerden einreichen können, ist unklar.
Erst kürzlich waren durch eine Landtagsanfrage interessante Daten über die bisherige Tätigkeit des neuen Amts bekannt geworden. Die eingegangenen und bearbeiteten Meldungen über die Verletzung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache haben sich von 2020 bis 2023 (18→54) verdreifacht, zwischen 2022 und 2023 verdoppelt (27→54).
Das Amt ist auch im sogenannten Einvernehmenskomitee vertreten, das für die Umsetzung des Proporzes zuständig ist.
Verstöße gegen die Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsbestimmungen können dem AfLB mit einer gewöhnlichen E-Mail an landessprachen.buergerrechte[at]provinz.bz.it oder mit einer zertifizierte E-Mail an lb-ld[at]pec.prov.bz.it gemeldet werden.
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