Die katalanische Sprach-NRO Plataforma per la Llengua () hatte 2017 den französischen Einzelhandelsriesen Carrefour bei der Agència Catalana del Consum (ACC) gemeldet, weil mehrere Produkte im Sortiment seiner Supermärkte nicht auf Katalanisch etikettiert waren. Bei einer daraufhin eingeleiteten Inspektion bestätigte sich ein Verstoß gegen Artikel 126 des katalanischen Konsumentenschutzgesetzes, demzufolge die Verbraucherinnen das Recht haben, Informationen über den sicheren und bestimmungsgemäßen Gebrauch von Waren auf Katalanisch zu erhalten. Der Konzern wurde von der Agentur aufgefordert, den Missstand umgehend zu beheben und mit einer Strafe von 7.500 Euro belegt. Anstatt einzulenken legte Carrefour jedoch Widerspruch ein, der nun aber vom Gericht Nr. 8 in Barcelona abgewiesen wurde. Im Urteil wurde dabei nicht nur einmal mehr die vollumfängliche Gültigkeit des regionalen Konsumentenschutzgesetzes, sondern auch die ausdrückliche Verpflichtung der Behörden bestätigt, gegen Verstöße vorzugehen.
Einen Verwaltungsrekurs hatte zuvor bereits die Agència Catalana del Consum abgelehnt.
Zum Vergleich: In Südtirol, das sich als Vorzeigeautonomie darstellt, haben Konsumentinnen in Bezug auf die Minderheitensprachen so gut wie keinerlei Rechte. Dementsprechend desolat präsentiert sich die Lage. Paradoxerweise glauben aber manche, Katalonien sollte sich ein Beispiel an der Südtirolautonomie nehmen — statt umgekehrt.
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