Die äußerst rührige katalanische Sprach-NRO Plataforma per la Llengua und die Fundació Vincle, deren Fokus ebenfalls auf der Förderung der katalanischen Sprache liegt, haben kürzlich ihr Informationsportal El Català és negoci ins Englische übersetzt. Die mit Unterstützung der Generalitat erstellte Website bietet Unternehmen nicht nur einen Überblick über die sprachlichen Verpflichtungen in Katalonien, sondern sensibilisiert darüber hinaus für einen angemessenen Sprachgebrauch.
Die auf der Seite verfügbaren Häufigen Fragen und Antworten (FAQs) will ich hier wiedergeben, um einen Vergleich mit Südtirol anzustellen:
Webauftritt El Català és negoci | Vergleich mit Südtirol (von mir) |
Ist der Gebrauch der katalanischen Sprache in Unternehmen gesetzlich geregelt? Ja. Der Abschnitt über Gesetzgebung beinhaltet alle Vorschriften, die eingehalten werden müssen. | Ist der Gebrauch der deutschen Sprache in Unternehmen gesetzlich geregelt? Nein. |
Ist es vorgeschrieben, in katalanischer Sprache zu etikettieren/beschriften? Ja, es ist vorgeschrieben, dass Produkte, die in Katalonien verkauft und vertrieben werden, zumindest in katalanischer Sprache etikettiert/beschriftet sein müssen. | Ist es vorgeschrieben, in deutscher Sprache zu etikettieren/beschriften? Nein. |
Ist es vorgeschrieben, Verbraucher:innen schriftlich und mündlich in katalanischer Sprache beraten zu können? Ja, es ist erforderlich, Verbraucher:innen in katalanischer Sprache zu bedienen, wenn sie es wünschen. Das Unternehmen kann dies nicht ablehnen, ohne eine Strafe zu riskieren. | Ist es vorgeschrieben, Verbraucher:innen schriftlich und mündlich in deutscher Sprache beraten zu können? Nein. |
Welche weiteren Elemente der Geschäftstätigkeit müssen auf Katalanisch verfügbar sein? Werbung, dauerhafte Geschäftsinformationen, Vertragsunterlagen, Bilanzen, Zahlungsbelege, Rechnungen, für den angemessenen Verbrauch, Gebrauch und Handhabung von Waren und Dienstleistungen nötige Informationen, obligatorische Angaben zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit, Teilnahmeverträge, Standardverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Unterlagen und Dokumente. | Welche weiteren Elemente der Geschäftstätigkeit müssen auf Deutsch verfügbar sein? Keine. |
Müssen Beschriftungen in Geschäften in katalanischer Sprache sein? Ja, es ist vorgeschrieben, dass sämtliche dauerhafte Information in Geschäften und Läden zumindest auf Katalanisch verfasst ist. | Müssen Beschriftungen in Geschäften in deutscher Sprache sein? Nein. |
Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich mich nicht an die geltenden Vorschriften halte? Ja, die geltenden Vorschriften umfassen auch Strafen für die Nichteinhaltung. | Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich mich nicht an die geltenden Vorschriften halte? Es gibt keine. |
Gibt es viele Unternehmen, die die Sprachgesetzgebung einhalten? Ja, immer mehr Unternehmen halten sich daran, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist und weil die Anwesenheit der katalanischen Sprache in einem Unternehmen von den Verbraucher:innen sehr geschätzt wird. | Gibt es viele Unternehmen, die die Sprachgesetzgebung einhalten? Eine solche Gesetzgebung existiert nicht. Sie wäre lediglich im Bereich der Packungsbeilagen von Medikamenten vorgesehen, wird aber nicht umgesetzt. |
Belohnen die Verbraucher:innen die Verfügbarkeit der katalanischen Sprache in einem Unternehmen? Ja. Die verfügbaren Daten belegen mehr und mehr, dass die Verbraucher:innen einen verantwortungsvollen Umgang mit der katalanischen Sprache erwarten und dass dieser Faktor auch bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen eine Rolle spielt. | Belohnen die Verbraucher:innen die Verfügbarkeit der katalanischen Sprache in einem Unternehmen? Möglicherweise. Daten gibt es dafür leider in Bezug auf Südtirol nicht. |
Übersetzung der linken Spalte von mir
Die Auswirkungen dieses großen Mankos bei den Minderheitenschutzvorschriften in Südtirol sehen wir jeden Tag. Dies trägt zur fortschreitenden Marginalisierung der deutschen und ladinischen Sprache bei. Trotzdem steht eine diesbezügliche Anpassung nicht auf der Tagesordnung der Südtiroler Landesregierung.
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