Der heutige italienische Außenminister, FI-Chef Antonio Tajani, der sich für Separatistinnen in Italien lebenslängliche Haftstrafen wünscht, hatte den katalanischen EU-Abgeordneten Carles Puigdemont und Toni Comín (beide JxC) im Mai 2019 den Zutritt zum Europaparlament sowie die Anerkennung ihres Amts verwehrt. Der SVP-Freund und Mussoliniversteher, mit dessen Unterstützung Herbert Dorfmann bei der Anstehenden Europawahl erneut nach Straßburg und Brüssel gelangen möchte, handelte damals in seiner Eigenschaft als geschäftsführender Parlamentspräsident.
Und er tat dies zu Unrecht, wie einem heute veröffentlichten Schlussantrag des Generalanwalts am EuGH Maciej Szpunar zu entnehmen ist. Den beiden katalanischen Gewählten hätte demnach sofort Zutritt zum Parlament gewährt werden müssen. Stattdessen mussten sie mehrere Monate warten, bis sie im Dezember 2019 Zugang zum Haus erhielten und im Jänner 2020 dann endlich auch als gewählte Abgeordnete anerkannt wurden.
Zusätzlich zu ihrer politischen Verfolgung in Spanien wurden Puigdemont und Comín demnach wegen des illegalen Gebarens von Tajani auch noch ihrer Ämter beraubt — und diejenigen, die sie gewählt hatten, unrechtmäßig ihrer demokratischen Vertretung.
Mit dem Erlass der Handlung vom 27. Juni 2019 stellte der Präsident des Europäischen Parlaments [Antonio Tajani, Anm.] zum einen die amtlich bekanntgegebenen Wahlergebnisse in Frage, obwohl das Parlament durch die Bekanntgabe vom 13. Juni 2019, die die amtliche Bekanntgabe der Ergebnisse darstellte, gebunden war. Der Präsident beschloss jedoch, den späteren Mitteilungen der spanischen Behörden zu folgen, die diese Ergebnisse nicht getreu und vollständig wiedergaben. Zum anderen verlieh er unter Verstoß gegen das Unionsrecht der Aussetzung der Vorrechte von Herrn Puigdemont und Herrn Comín, die sich aus deren Eigenschaft als Mitglieder des Europäischen Parlaments ergeben, Wirksamkeit. Denn keine Bestimmung des Unionsrechts ermächtigt einen Mitgliedstaat, die Vorrechte der Mitglieder des Europäischen Parlaments auszusetzen.
– Auszug aus der heutigen Pressemitteilung des EuGH
Hervorhebungen im Original
Die Einschätzung des Generalanwalts ist zwar für das Gericht nicht bindend. In der überwältigenden Mehrheit der Fälle machen sich die Richterinnen am EuGH aber bei der Urteilsfindung seine Schlussfolgerungen zueigen.
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