Die Verkehrskommission des Senates hat auf Antrag des SVP-Mandatars Manfred Pinzger eine Entschädigung von drei Millionen Euro beschlossen, welche den Opfern und Hinterbliebenen des Zugunfalls vom 12. April 2010 zugute kommen soll. Damals hatte eine Schlammlawine zu einer folgenschweren Entgleisung der Vinschger Bahn geführt, neun Passagiere starben.
Obgleich die Maßnahme zu begrüßen ist, steht sie im Widerspruch zur Eigenverantwortlichkeit, welche auch die Sammelpartei anzustreben vorgibt. Zumal sich Zug und Bahnlinie im Verantwortungsbereich des Landes befinden, hätte die Entschädigung vom Landtag beschlossen werden müssen.
Die Vertreter in Rom sollten stattdessen danach trachten, eine möglichst umfassende Steuerhoheit zu erlangen, um die Eigenregierung weiter zu stärken — ein Ziel, das man auch dann nicht aus den Augen verlieren sollte, wenn man auf eine ungerechtfertige Entschädigung verzichten muss.
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