Mit einer kurzen Medienmitteilung hat Junts per Catalunya (JxC), die Partei des katalanischen EU-Abgeordneten und Ex-Präsidenten Carles Puigdemont, gestern bekannt gegeben, dass mit der spanischen Regierung von Pedro Sánchez (PSOE) eine Einigung zum Übergang sämtlicher Zuständigkeiten im Bereich Immigration an die katalanische Generalitat erzielt worden sei. Schon das Autonomiestatut von 2006 hätte eigentlich vorgesehen, dass diese Kompetenz von Katalonien autonom wahrgenommen wird. Das spanische Verfassungsgericht erklärte dies damals jedoch nachträglich für unzulässig.
Nun werde jedoch der verfassungsrechtlich abgesicherte Weg eines Organgesetzes beschritten, das speziell für Katalonien erlassen werden und der Generalitat die volle Zuständigkeit über diesen Bereich, einschließlich der entsprechenden Finanzmittel, übertragen soll. Damit könnten die Regierung und das Parlament von Katalonien eine eigene, auf die Bedürfnisse des Landes zugeschnittene Zuwanderungspolitik beschließen.
Angaben des Generalsekretärs von Junts Jordi Turull zufolge soll Katalonien damit in diesem Bereich auf die Ebene eines Staates gehoben werden. Die Einigung sehe nicht lediglich die Übertragung der Verwaltungszuständigkeiten vor, denn damit wäre die Zuwanderungspolitik in Madrid verblieben und Katalonien hätte sich nur um den Papierkram — die Abwicklung — kümmern können.
Allem Anschein nach dürfte Katalonien damit ähnliche oder sogar noch größere Befugnisse erhalten, als sie zum Beispiel Québec hat. Beide Gebiete verfügen außerdem auch über die Zuständigkeit für Polizei und innere Sicherheit.
Die Regierung von Pedro Sánchez ist auf die Stimmen von JxC angewiesen, um regieren zu können. Es wird daher erwartet, dass sie im Laufe der kommenden Jahre noch weitere bedeutende Zugeständnisse an die Katalaninnen machen wird. Bereits umgesetzt wurde die Plurilingualisierung des spanischen Parlaments.
Südtirol ist weder für Immigration noch für die öffentliche Sicherheit zuständig, bemüht sich jetzt aber zuerst einmal mit den Rechtsrechten, die noch nicht einmal die Minderheitensituation anerkennen, um die Wiederherstellung der Autonomierechte von 1992. Auch die umfassen keinerlei Kompetenzen in diesen Bereichen.
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