Am 13. Dezember hat das EU-Parlament eine Entschließung zur Umsetzung der Geoblocking-Verordnung im digitalen Binnenmarkt von 2018 verabschiedet, mit der die Kommission zu Anpassungen aufgefordert wird, die bis 2025 vorgenommen werden sollen. Eine ursprünglich erhoffte vollständige Ausdehnung des Geoblockingverbots auf audiovisuelle Inhalte (vgl.) ist einmal mehr am erfolgreichen Widerstand der einschlägigen Lobbys gescheitert.
Geoblocking-Hinweis (ZDF)
Wenigstens die Notwendigkeit, Verbesserungen für sprachliche Minderheiten umzusetzen, schaffte es aber in die genehmigte Vorlage.
Dort heißt es konkret:
[Das Europäische Parlament], in der Erwägung, dass Bürgerinnen und Bürger, die in Grenzregionen leben oder sprachlichen Minderheiten angehören, bisweilen durch Geoblocking am Zugang zu Inhalten in ihrer Muttersprache gehindert werden, wodurch ihr Zugang zu kulturellen Inhalten eingeschränkt werden kann;
– Punkt F
[…] nimmt die besonders negativen Auswirkungen von Geoblocking-Praktiken auf Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis, die in grenzüberschreitenden Regionen leben oder sprachlichen Minderheiten angehören;
– Punkt 19
fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, konkrete Lösungen vorzuschlagen, die Verbrauchern, insbesondere Bürgern, die in Grenzregionen leben oder sprachlichen Minderheiten angehören, einen legalen Zugang zu unterschiedlichen katalogübergreifenden Inhalten über Grenzen hinweg ermöglichen;
– Punkt 25
Auszüge aus der Entschließung
Als Verhandlungsführer der EVP im Rechtsausschuss hatte es der EU-Abgeordnete der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) in Belgien, Pascal Arimont, zuvor geschafft, die entsprechende Forderung mit knapper Mehrheit im Text zu verankern. Die mit satter Mehrheit (451 zu 141 Stimmen bei 22 Enthaltungen) genehmigte Entschließung vom 13. Dezember nimmt den Vorstoß — die sogenannte »Ostbelgien- und Südtirolklausel« — auf und leitet ihn an die Kommission weiter.
Cëla enghe: 01
Scrì na resposta