Über das Gutachten der Rechtsexpertinnen des Landtags, demzufolge auch bei einer Landesregierung mit elf Mitgliedern nur eine italienische Landesrätin möglich sein sollte, hat nun die Staatsadvokatur ein (einsprachig italienisches) Gutachten veröffentlicht.
Südtiroler Medien berichten darüber folgendermaßen:
Staatsadvokatur: 2 italienische Landesräte ohne Verzicht auf Ladiner möglich
L’avvocatura dello Stato dà il via libera ai due assessori italiani
– Rai
Laut Staatsadvokatur gehen sich zwei italienische Landesräte aus
Stamattina, 29 novembre, l’Avvocatura di Stato di Trento ha espresso il parere chiesto dal Consiglio provinciale di Bolzano, confermando la possibilità di una giunta provinciale a 11 con due assessori italiani.
– AA
L’Avvocatura: “Due assessori italiani”
– Salto
Die Staatsadvokatur in Trient hat entschieden: In der neuen Südtiroler Landesregierung können acht deutsche, zwei italienische und ein ladinischer Landesrat sitzen.
– TAZ
Dazu ist zu sagen:
- Anders als diese Medien behaupten, steht im Gutachten der Staatsadvokatur nichts Konkretes über die Anzahl der Landesrätinnen.
- Die Staatsadvokatur schreibt noch nicht einmal ausdrücklich, dass das Gutachten der Landtagsdienste falsch sei.
- Sehr wohl gibt die Staatsadvokatur jedoch an, über die vom Landtag gewählte Berechnungsmethode »perplex« zu sein, da der Proporz ihrer Interpretation zufolge auf der Grundlage von 35 Abgeordneten (einschließlich des Ladiners) und nicht auf der Grundlage von 34 Abgeordneten (nach Abzug des Ladiners) berechnet werden müsse.
- Die von der Staatsadvokatur favorisierte und für richtig gehaltene Berechnungsmethode führt bekanntlich zum Ergebnis, dass der deutschen Sprachgruppe 8,29 Regierungsmitglieder zustehen und der italienischen Sprachgruppe 1,43. Beide Werte müsste man den Regeln der Mathematik folgend abrunden. Wie damit ihrer Meinung nach umzugehen sei, sagt die Staatsadvokatur nicht.
- Grundsätzlich haben wir jetzt also zwei offizielle Gutachten — bzw. ein Gutachten und ein Gutachten über ein Gutachten — die sich widersprechen. Keines von beiden ist rechtlich bindend.
- Zudem haben wir noch eine Reihe von juristischen Einschätzungen (Eleonora Maines, Luca Crisafulli, Daniele Simonato, Igor Janes, Francesco Palermo, Karl Zeller), die sich ebenfalls nicht einig sind.
Unabhängig von der Besetzung nach Sprachgruppen wäre also eine allfällige Elferregierung für Einsprüche geradezu prädestiniert.
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