Seit dem 19. Oktober und noch bis zum 16. November bittet die EU-Kommission im Rahmen einer Sondierung um Rückmeldungen zu rechtlichen und administrativen Hürden bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Die sich daraus ergebenden Probleme betreffen die Lebenswirklichkeit von 150 Millionen EU-Bürgerinnen, die in Grenzregionen leben.
Am 14. September hat das EU-Parlament eine Entschließung angenommen, mit der die Kommission aufgefordert wird, einen Verordnungsvorschlag auszuarbeiten, um die Hindernisse zu verringern, die die grenzüberschreitende Kooperation erschweren. Rund ein Drittel der Bevölkerung und des in der EU generierten BIP wären davon betroffen. Als konkrete Beispiele werden Anstellungen bei einem Arbeitgeber nahe am Wohnort, aber jenseits der Grenze, der Warenhandel und der Zugang zu Bildung und anderen öffentlichen Dienstleistungen genannt. Hindernisse betreffen in der Regel Vorschriften oder Verfahren, die in zwei angrenzenden Ländern so unterschiedlich geregelt sind, dass sie miteinander unvereinbar sind.
Wenn beispielsweise in einem Land die Krankenwagen gelbe Warnleuchten haben sollen und in einem anderen blaue, dann kann es einem Krankenwagen verboten sein, das Opfer eines Autounfalls in das nächste Krankenhaus zu fahren, wenn dieses im anderen Land liegt.
Genannt wird aber auch das Vorhandensein unterschiedlicher technischer Standards, an die sich Menschen dies- und jenseits von Grenzen halten müssen und die eine Zusammenarbeit erschweren. Die Hindernisse zeigten sich oft auf lokaler oder regionaler Ebene, doch die rechtliche Zuständigkeit für ihre Überwindung liege meist bei den Nationalstaaten.
Mit der angedachten neuen Verordnung soll ein Standardverfahren etabliert werden, um derartige Hindernisse zu beseitigen. Leider würde den Mitgliedsstaaten im Einzelfall weiterhin freistehen, ob sie ein Problem angehen wollen und wie sie das tun.
Über die Webseite Ihre Meinung zählt der EU-Kommission sollen regionale und lokale Verwaltungen, mit Interreg befasste Behörden und Projekte, aber auch die Zivilgesellschaft und NROs:
- mitteilen, ob ihrer Auffassung nach der Bedarf an einem europäischen Rechtsinstrument zur Überwindung grenzüberschreitender Hindernisse besteht;
- die Gelegenheit bekommen, Angaben zu konkreten Hindernissen zu machen, mit denen sie konfrontiert sind und/oder
- über das Vorhandensein oder Fehlen von alternativen Instrumenten für die Lösungsfindung berichten.
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