Wie lange Südtiroler Bürgermeisterinnen höchstens im Amt sein dürfen, entscheidet nicht das autonome Südtirol, sondern — wieder einmal — Rom. Und es tut dies im konkreten Fall noch nicht einmal ausdrücklich, sondern per Rechtsunsicherheit. Das traditionell zentralistisch ausgerichtete Verfassungsgericht hatte nämlich vor Monaten geurteilt, dass Sardinien nicht berechtigt sei, vom zentralstaatlichen Gesetz abweichende Mandatsbeschränkungen einzuführen.
Obschon die Mittelmeerinsel eine ganz andere Autonomie hat als Südtirol, führte der Entscheid zum Beispiel dazu, dass der Brixner Bürgermeister Peter Brunner (SVP) seine »endgültige« Entscheidung, nicht zur Landtagswahl anzutreten, revidierte. Gemeinsam mit den Bürgermeistern von Bozen, Leifers und Bruneck säße er aufgrund des verfassungsrichterlichen Damoklesschwerts auf dem Schleidersitz, falls er bei der nächsten Wahl 2025 im Bürgermeisteramt bestätigt würde.
Falls Brunner demnächst in den Landtag einzieht, stehen in der Bischofsstadt wohl vorgezogene Neuwahlen an. Die Rechtsunsicherheit zeitigt somit ganz schön konkrete Folgen, was nicht nur zeigt, wie wackelig die Autonomie ist, sondern auch demokratiepolitisch heikel ist.
Inzwischen wird versucht, mit einem Rechtsgutachten, das die Zuständigkeit mit Erfordernissen des Minderheitenschutzes begründet, Klarheit und Vorhersehbarkeit zu schaffen. Das klingt arg an den Haaren herbeigezogen, ist aber wohl darauf zurückzuführen, dass das Verfassungsgericht oft nur noch Abweichungen von staatlichen Normen gewährt hat, wo sie unmittelbar dem Minderheitenschutz dienen. Doch schlussendlich hat ein Rechtsgutachten auf die Entscheidungen der Richterinnen, die um Begründungen für ihre zentralistischen Urteile kaum einmal verlegen sind, ohnehin keinen Einfluss.
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