→→ Autorinnen →→ Gastbeiträge →→

Rittner Rodelunfall: Freispruch.

Autor:a

ai

Rund vierandhalb Jahre, nachdem sich am Ritten ein tödlicher Rodelunfall ereignet hatte — und zwei Jahre nach Anklageerhebung — wurde der damalige Präsident der örtlichen Liftgesellschaft, S. W., vom Bozner Landesgericht vollumfänglich freigesprochen. Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Bis zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund eines einsprachig deutschen Schildes — trotz Vorhandenseins eines unmissverständlichen Piktogramms, das auf ein Rodelverbot hinwies — an ihrer Forderung festgehalten, W. müsse wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Warum das aus meiner Sicht ein ungerechter und einseitiger Vorwurf ist, hatte ich hier bereits aufgeschrieben.

Richterin Elsa Vesco schloss sich der verbissenen, nationalistischen Haltung der öffentlichen Anklage letztendlich nicht an. Doch noch ist offen, ob die Verwandten der Opfer oder die Staatsanwaltschaft selbst in die zweite Instanz ziehen werden.

Cëla enghe: 01



Einen Fehler gefunden? Teilen Sie es uns mit. | Hai trovato un errore? Comunicacelo.

Comentârs

Scrì na resposta

Your email address will not be published. Required fields are marked *

You are now leaving BBD

BBD provides links to web sites of other organizations in order to provide visitors with certain information. A link does not constitute an endorsement of content, viewpoint, policies, products or services of that web site. Once you link to another web site not maintained by BBD, you are subject to the terms and conditions of that web site, including but not limited to its privacy policy.

You will be redirected to

Click the link above to continue or CANCEL