Rund vierandhalb Jahre, nachdem sich am Ritten ein tödlicher Rodelunfall ereignet hatte — und zwei Jahre nach Anklageerhebung — wurde der damalige Präsident der örtlichen Liftgesellschaft, S. W., vom Bozner Landesgericht vollumfänglich freigesprochen. Der Entscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Bis zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund eines einsprachig deutschen Schildes — trotz Vorhandenseins eines unmissverständlichen Piktogramms, das auf ein Rodelverbot hinwies — an ihrer Forderung festgehalten, W. müsse wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Warum das aus meiner Sicht ein ungerechter und einseitiger Vorwurf ist, hatte ich hier bereits aufgeschrieben.
Richterin Elsa Vesco schloss sich der verbissenen, nationalistischen Haltung der öffentlichen Anklage letztendlich nicht an. Doch noch ist offen, ob die Verwandten der Opfer oder die Staatsanwaltschaft selbst in die zweite Instanz ziehen werden.
Cëla enghe: 01
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