Kürzlich hat die Sechserkommission unter dem Vorsitz von Rechtsaußen Alessandro Urzì (FdI) den Entwurf einer Durchführungsbestimmung (DFB) genehmigt, mit der Proporz und Zweisprachigkeitspflicht zum wiederholten Mal aufgeweicht werden. In der Justiz, in den Einnahmenagenturen oder in den Postämtern soll es in Zukunft (noch) einfacher sein, einsprachige Mitarbeiterinnen auf Zeit einzustellen, wenn Personalmangel besteht — und der besteht bekanntlich immer.
Schon seit Jahren fällt den Verantwortungsträgerinnen in Südtirol zum Thema Personalmangel hauptsächlich die Aufweichung von Proporz und Zwei- bzw. Dreisprachigkeit ein (vgl. 01
02
). Alternative Konzepte und Anstrengungen (vgl. 01
02
03
) verlieren dadurch automatisch an Attraktivität, da die Beschneidung von wichtigen Autonomiebestimmungen (und somit Rechten der Bürgerinnen) offenbar der Weg des geringsten Widerstandes ist.
Bis vor wenigen Jahren war bisweilen noch zu hören, man könnte den Proporz aufweichen und stattdessen die Zwei-/Dreisprachigkeit aufwerten, doch inzwischen geht einfach beides den Bach runter.
Und erst kürzlich hatte sich Gerichtspräsidentin Francesca Bortolotti öffentlich darüber beschwert, dass Stellenbewerberinnen (aufgrund einer anderen DFB) mindestens einen Teil der Prüfungen in ihrer offiziellen Erstsprache ablegen müssen — doch jetzt kann sie vermutlich schon wieder durchatmen, da die nächste Vorschrift mit gegenteiligem Vorzeichen in greifbarer Nähe ist.
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