Einmal mehr sieht sich die EU-Kommission gezwungen, Italien vor den EuGH zu zerren. Diesmal ist der Grund, dass das Land die Vorgaben zum Schutz von Whistleblowerinnen in der öffentlichen Verwaltung nicht umgesetzt hat. Die entsprechenden Maßnahmen waren 2019 vorgegeben worden und hätten bis Ende 2021 in staatliches Recht umgewandelt werden müssen. Die Regierungen von Giuseppe Conte (5SB), Mario Draghi und Giorgia Meloni (FdI) haben dies verabsäumt. Die Richtlinie sieht vor, dass Personen, die aus dem Inneren einer Verwaltung auf Missstände hinweisen, angemessen geschützt werden.
Darüber hinaus muss sich Italien einem weiteren Verfahren stellen, weil die EU-Kommission die zehnjährige Aufenthaltsdauer als Voraussetzung für das Bürgergeld für eine unnötige Diskriminierung hält.
Ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren droht dem Staat aber auch aufgrund des heute von der Regierung Meloni gefassten Beschlusses, die Konzessionen für den Betrieb von Strandbädern ohne Ausschreibung zu verlängern.
Italien ist traditionell eines der Länder, die am häufigsten gegen EU-Recht verstoßen. Eine sehr teure Gepflogenheit, die sich in naher Zukunft wohl nicht ändern wird.
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