Medienberichten zufolge fordert der Rechnungshof von Altlandeshauptmann Luis Durnwalder (SVP) einen Schadenersatz in Höhe von sage und schreibe 300.000 Euro, weil er mit der Sonderfondsaffäre dem Image von Südtirol geschadet habe.
Nun bin ich sicher kein Freund von Durnwalder und seiner Clique, doch das Vorgehen des Rechnungshofs halte ich in einer Demokratie für höchst problematisch. Wenn eine Politikerin Geld veruntreut hat, soll sie dafür zur Verantwortung gezogen werden und gegebenenfalls den entsprechenden Schaden ersetzen.
Ob und inwieweit ein — übrigens schwer quantifizierbarer — Imageschaden entstanden ist, ist indes eine politische Frage, die nicht Angelegenheit der Gerichte sein sollte. Mir wäre auch nicht bekannt, dass etwa von einem Silvio Berlusconi, der dem Ansehen von Italien mit seinem Verhalten (einschließlich Beleidigung ausländischer Würdenträgerinnen) wohl massiv geschadet hat, Summen abverlangt worden wären, die in seinem Fall wohl in astronomischen Höhen liegen müssten. Ebensowenig wie die derzeitige neofaschistische Regierungsmehrheit, die dem Image des Staates sicherlich nicht zuträglich ist, einst dafür zu Schadensersatzzahlungen gezwungen werden sollte, wiewohl mir das grundsätzlich sympathisch wäre.
Welchen Einfluss eine Amtspersönlichkeit und ihre allfälligen Verfehlungen auf das Image eines Landes oder einer Institution hatte, sollte eine rein politische und historische Frage sein und nicht die eines — in diesem Fall notwendigerweise politischen — Gerichtsverfahrens.
Auch weil übrigens gar nirgends geschrieben steht, dass sich das Gebaren von Politikerinnen stets und vorrangig nach der Verbesserung des Images orientieren muss.
Cëla enghe: 01
Scrì na resposta