Auf Salto ist vor wenigen Tagen ein Gastbeitrag erschienen, in dem die sagenhafte Behauptung aufgestellt wird, Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung und Proporz seien nichts weniger als im Geiste nationalsozialistische Maßnahmen. Eine Auslegung, die der Autor im Kommentarbereich noch vertieft und bestätigt.
Landeshauptmann Silvius Magnago (SVP), ein Nazi1der seinen Studienabschluss 1940 in Bologna mit einer Thesis über Rassenverbrechen in der nationalsozialistischen Gesetzgebung erworben hat, deren Inhalt unbekannt ist, habe die beanstandeten Maßnahmen eingeführt und Alexander Langer, dessen jüdischer Vater vor den Nazis in die Schweiz geflüchtet war, habe sie — nicht zufällig — bekämpft.
Für eine derartige Sternstunde der Geschichtsklitterung kann man schon einmal ein paar unbedeutende Details ausblenden.
So zum Beispiel, dass die beiden zusammenhängenden Minderheitenschutzmaßnahmen im Sinne des Gruber-De-Gasperi-Abkommens erlassen wurden — nachdem Italien von Österreich auf Betreiben eines sozialdemokratischen Außenministers2Bruno Kreisky (SPÖ) vor die UNO gezerrt worden war, weil es nach dem Zweiten Weltkrieg die Italianisierungspolitik fortgeführt hatte.
Oder die Tatsache, dass das sogenannte Südtirolpaket, in dem diese Maßnahmen enthalten waren, von der Neunzehnerkommission ausgearbeitet wurde. Von einer Kommission also, die aus elf Mitgliedern des italienischen Staates, sieben deutschsprachigen Südtirolern und einem Ladiner bestand.
Unwichtig ist auch, dass das Paket nicht etwa von den Hardlinern in der Sammelpartei verteidigt wurde, sondern von den Nachgiebigen und Kompromissbereiten.
Eine Maßnahme zur Wiedergutmachung von zwanzig Jahren faschistischer Assimilierungspolitik, die die deutsche Sprache ausmerzen wollte und so gut wie die gesamte Führungsschicht und Beamtenschaft entlassen, des Landes verwiesen oder anderweitig ersetzt und zerstört hatte, kann man als nationalsozialistisch im Geiste bezeichnen. Dass man damit außerhalb des — leider viel zu breiten — ultranationalistischen Lagers ernstgenommen wird, ist dann halt eher unwahrscheinlich.
Umso mehr, wenn die beanstandeten Maßnahmen nicht revanchistisch, ja noch nicht einmal »positiv diskriminierend« im Sinne der affirmative action, sondern höchstens gerecht (weil proportional zum Gewicht der Sprachgruppen) waren und sind.
Dass Zugehörigkeitserklärung und Proporz, im Unterschied zum Rassenwahn im sogenannten Dritten Reich, nicht auf unveränderlichen Merkmalen, sondern auf einer freien — wenn auch nicht immer freiwilligen — Zugehörigkeitserklärung3bzw. einer Zuordnung fußen, sollte man nicht einmal erwähnen müssen. Dabei wird bislang der Wahrheitsgehalt der Zugehörigkeitserklärung noch nicht einmal so weit überprüft, dass auch nur Grundkenntnisse der Sprache notwendig wären, deren Gruppe man sich zugehörig erklärt.
Und nicht zuletzt wird, selbstverständlich, aufgrund des Proporzes niemand verfolgt, sondern nur auf eine proportionale Aufteilung geachtet — die man gut oder schlecht finden kann, die aber nichts Menschenrechtswidriges an sich hat.
Im Gegenteil: Der für Förderung, Pflege und Wahrung der Menschenrechte zuständige Europarat hat den Proporz erst kürzlich als Good Practice im Minderheitenschutz erwähnt.
Interessant auch und schade, dass mit Liliana Turri eine ehemalige Kandidatin der Südtiroler Grünen unter dem Salto-Beitrag zustimmend kommentiert:
Zusammengefasst. Wer von ausserhalb [sic] der Provinzgrenzen kommt (aber auch einige, die innerhalb dieser Grenzen wohnen), sehen in der ethnisch-sprachlichen Trennung ein Zeichen fuer [sic] den Einfluss der NS-Ideologie.
– Liliana Turri
Und diejenigen, die es nicht sehen, ist es, weil sie es nicht sehen wollen. [sic]
– Liliana Turri
Dass solche ungeheuerlichen Vorwürfe ausgerechnet jetzt daherkommen, also kurz nachdem in Italien eine faschistoide Regierung gewählt wurde, ist einerseits ironisch — andererseits aber vielleicht gar nicht ganz so verwunderlich.
- 1der seinen Studienabschluss 1940 in Bologna mit einer Thesis über Rassenverbrechen in der nationalsozialistischen Gesetzgebung erworben hat, deren Inhalt unbekannt ist
- 2Bruno Kreisky (SPÖ)
- 3bzw. einer Zuordnung
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