Ein Freund von mir hat in Bayern einen Gebrauchtwagen gekauft und lässt ihn nun in Südtirol zu. Er hat das Fahrzeug selbst beim Autohaus abgeholt und mit einem deutschen Zollkennzeichen (das mit dem roten Rand und Datumsfeld) hierhergebracht.
Da er mir davon erzählt hat, dass er hier mit dem deutschen, auf ihn lautenden Kennzeichen so lange fahren wird, bis das Südtiroler Nummernschild da ist, habe ich ihm empfohlen, sich sicherheitshalber noch einmal bei der Agentur zu informieren, die die Zulassung hierzulande für ihn abwickelt.
Die Auskunft war dabei landestypisch: Genau wisse man es nicht, denn man habe sich sowohl bei der italienischen Straßenpolizei als auch bei den Carabinieri informiert und zwei völlig gegensätzliche Informationen erhalten. Während die Polizei der Agentur gesagt habe, dass mit dem Kennzeichen »problemlos« gefahren werden dürfe, insbesondere wenn nachweisbar ist, dass die sogenannte »Nationalisierung« bereits eingeleitet wurde, hätten die Carabinieri gesagt, das dürfe man auf keinen Fall.
Da seit Salvinis tollem Dekret, das der EuGH bereits als vertragswidrig eingestuft hat, bei Zuwiderhandlung möglicherweise sogar die Beschlagnahme des Fahrzeugs droht, lässt mein Freund sein Auto — auf das er privat und beruflich dringend angewiesen wäre und für das er mit dem Zollkennzeichen auch KfZ-Steuer und Versicherung bezahlt hat — nun lieber stehen. Und zwar drei Wochen lang, denn so lange dauert laut der Autoagentur ungefähr das Zulassungsverfahren.
Hier geht es aber weniger um Autos und um die Mobilität eines Einzelnen als um die miserable Rechtssicherheit in diesem Staat, an die wir uns zwar weitgehend gewöhnt haben, die aber aus Bürgerinnen Untertaninnen und Bittstellerinnen macht.
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