Im umgebauten Palais Campofranco am Bozner Waltherplatz sowie in Bruneck gibt es Filialen des Apple Resellers C&C. Die Firma mit Sitz in Bari ist an über 50 Standorten auf italienischem und französischem Staatsgebiet vertreten.
Obschon hierzulande im Konsumentenschutz keine besonderen Sprachbestimmungen gelten, hat C&C seine Webseite teilweise ins Deutsche übersetzt, und das sogar noch deutlich konsequenter als etwa die Firma Onlinestore mit Sitz in Kastelbell.
Ja, es sind nicht alle Inhalte auf Deutsch verfügbar, doch da will ich wirklich mal nicht kleinlich sein. Immerhin wurde zum Beispiel das nützliche Tool übersetzt, mit dem sich die Verfügbarkeit eines Produkts in allen Filialen überprüfen lässt:
Webauftritt C&C: Überprüfung der Verfügbarkeit von Produkten
Hier sind nicht nur Bozen und Bruneck mit dem deutschen Ortsnamen angeführt, sondern völlig korrekt auch Biella, Brindisi und Busto Arsizio. Das erleichtert die Orientierung ungemein und beweist
- dass wir den Minderheitenschutz getrost der Privatwirtschaft überlassen können, ohne (wie andernorts) gesetzliche Mindeststandards festzuschreiben — denn da ist er gut aufgehoben;
- wie wichtig Ortsnamenübersetzungen sind, damit sprachlich Unkundige sich nicht verlieren.
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