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Sprache schafft Wirklichkeit: elterliche Gewalt.

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ai

Via Twitter wurden wir auf diese Formulierung im Anmeldeformular für die Schulmensa auf myCivis aufmerksam gemacht:

Diesmal geht es nicht nur um die übliche — und aus meiner Sicht respektlose — Schlampigkeit1Zwischen »Person« und »die« gehört ein Beistrich, »zweite« schreibt man aus., sondern um eine beinah schon gefährliche Formulierung, die ein veraltetes und überholtes Verständnis der Elternrolle transportiert und zu legitimieren scheint.

Nicht nur, dass »elterliche Gewalt« nach körperlicher Misshandlung klingt — der Begriff stammt auch aus einer Zeit, als die Eltern über ihre Kinder verfügen konnten und die Ordnungsmacht in der Familie innehatten.

Es ist kein Zufall, dass der aus heutiger Sicht irreführende Begriff in fast allen deutschsprachigen Ländern verschwunden ist: In der BRD wurde er ab 1980 und in der Schweiz im Jahr 2000 durch die Bezeichnung »elterliche Sorge« ersetzt. In Österreich ist von »Obsorge« die Rede und in der DDR war die »elterliche Gewalt« bereits dem »Erziehungsrecht« gewichen.

Sprache bildet Realität ab, hat aber ihrerseits auch die Macht, die Realität zu beeinflussen. Deshalb wäre es unerlässlich, amtliche Texte behutsam zu formulieren und offizielle Begriffe von Zeit zu Zeit auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Damit keine Missverständnisse entstehen, umso mehr in einem so sensiblen Bereich.

Nachtrag vom 25. August 2022: Der Begriff scheint auch laut offiziellem Südtiroler Rechtsterminologieverzeichnis (Bistro) veraltet zu sein. Er wurde angeblich durch jenen der »elterlichen Verantwortung« ersetzt.

Auszug Bistro (Verzeichnis der Südtiroler Rechtsterminologie)

Cëla enghe: 01

  • 1
    Zwischen »Person« und »die« gehört ein Beistrich, »zweite« schreibt man aus.


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Comentârs

4 responses to “Sprache schafft Wirklichkeit: elterliche Gewalt.”

  1. Stuff avatar
    Stuff

    Wahrscheinlich schlecht übersetzt. Die “elterlichen Befugnisse” wäre vielleicht treffender. Da hätte die staatliche Gewalt sicher nichts dagegen…

    1. Simon avatar

      Ich habe jetzt im Verzeichnis der Rechtsterminologie für Südtirol nachgesehen. Dort wird die »elterliche Gewalt« zwar einerseits noch immer als »Status: Südtirol genormt« geführt, andererseits steht als Kurzerläuterung »durch die “elterliche Verantwortung” ersetzt«.

    2. Stuff avatar
      Stuff

      Effektiv handelt es sich hier nur um eine Übersetzung aus der italienischen Gesetzgebung: Art. 316 des Codice Civile definierte einst die “patria potestà”, woraus vor einiger Zeit die “potestà dei genitori” wurde und seit kurzem ist daraus die “responsabilità genitoriale” geworden. Das Familienrecht ist also auch in Italien ziemlich im Wandel (wobei die Gesetzgebung der Realität oft hinterherhinkt)

  2. G.P. avatar
    G.P.

    Wenn es nicht so ernst wäre, müsste man glatt darüber lachen!

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