Via Twitter wurden wir auf diese Formulierung im Anmeldeformular für die Schulmensa auf myCivis aufmerksam gemacht:
Diesmal geht es nicht nur um die übliche — und aus meiner Sicht respektlose — Schlampigkeit1Zwischen »Person« und »die« gehört ein Beistrich, »zweite« schreibt man aus., sondern um eine beinah schon gefährliche Formulierung, die ein veraltetes und überholtes Verständnis der Elternrolle transportiert und zu legitimieren scheint.
Nicht nur, dass »elterliche Gewalt« nach körperlicher Misshandlung klingt — der Begriff stammt auch aus einer Zeit, als die Eltern über ihre Kinder verfügen konnten und die Ordnungsmacht in der Familie innehatten.
Es ist kein Zufall, dass der aus heutiger Sicht irreführende Begriff in fast allen deutschsprachigen Ländern verschwunden ist: In der BRD wurde er ab 1980 und in der Schweiz im Jahr 2000 durch die Bezeichnung »elterliche Sorge« ersetzt. In Österreich ist von »Obsorge« die Rede und in der DDR war die »elterliche Gewalt« bereits dem »Erziehungsrecht« gewichen.
Sprache bildet Realität ab, hat aber ihrerseits auch die Macht, die Realität zu beeinflussen. Deshalb wäre es unerlässlich, amtliche Texte behutsam zu formulieren und offizielle Begriffe von Zeit zu Zeit auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Damit keine Missverständnisse entstehen, umso mehr in einem so sensiblen Bereich.
Nachtrag vom 25. August 2022: Der Begriff scheint auch laut offiziellem Südtiroler Rechtsterminologieverzeichnis (Bistro) veraltet zu sein. Er wurde angeblich durch jenen der »elterlichen Verantwortung« ersetzt.
Auszug Bistro (Verzeichnis der Südtiroler Rechtsterminologie)
Cëla enghe: 01
- 1Zwischen »Person« und »die« gehört ein Beistrich, »zweite« schreibt man aus.
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