Am 26. Mai hat der italienische Ministerrat im Beisein von LH Arno Kompatscher (SVP) eine neue Durchführungsbestimmung (DFB) zum Autonomiestatut von Trentino und Südtirol verabschiedet. Damit wird den beiden Landtagen fortan die Möglichkeit eingeräumt, je zwei Räte für die Kontrollsektion des Rechnungshofs vorzuschlagen. Das bisher schon bestehende Recht, eine Rätin namhaft zu machen, hatte der Südtiroler Landtag nie genutzt.
Die Kontrollsektion überprüft die Haushalte der öffentlichen Verwaltungen und ist nicht mit der Rechtsprechungssektion oder mit der Staatsanwaltschaft zu verwechseln.
Die DFB beinhaltet ferner die Anhebung der Richterstellen (von neun auf zwölf) bei den Sektionen Südtirol und Trentino sowie Änderungen, die das von den beiden Ländern »abgeordnete« Personal betreffen und eine Stabilisierung der Personalausstattung bewirken sollen.
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