Einbürgerungswillige müssen in der Schweiz die Kenntnis einer Landessprache nachweisen. Das geht ab sofort nicht nur auf Deutsch, Französisch oder Italienisch, sondern auch auf Rätoromanisch. An der praktischen Umsetzung dieser Möglichkeit war die Dachorganisation Lia Rumantscha maßgeblich beteiligt, deren Angaben zufolge insbesondere Einwandernde aus Spanien und Portugal bereits ihr Interesse bekundet hätten, die Prüfung in der kleinsten der vier Landessprachen abzulegen. Zur Erlangung des Nachweises können die Kandidatinnen sogar zwischen der Standardsprache Rumantsch Grischun und einem der fünf Talidiome wählen.
Zum Vergleich: In Italien müssen Neubürgerinnen zwangsläufig die Kenntnis der italienischen Sprache nachweisen, Prüfungen in einer Minderheitensprache (in Südtirol etwa Deutsch oder Ladinisch) werden weder angeboten noch anerkannt. Das ist in den meisten anderen Nationalstaaten ähnlich und trägt zur Marginalisierung anderer als der »nationalen« Sprache bei. Die mehrsprachige Schweiz zeigt hingegen, dass es auch anders geht — respektvoller und inklusivistischer, Vielfalt fördernd statt Vielfalt untergrabend.
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