Kürzlich ist der sogenannte Pestizidprozess zu Ende gegangen, Schuldsprüche gab es keine. Der Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler (SVP) und über 1.370 Bauern waren wegen einer satirischen Provokation (»Pestizidtirol«) mit Strafanzeigen gegen den heutigen Bundestagsabgeordneten Karl Bär (Grüne), das Münchner Umweltinstitut und den Buchautor und Aktivisten Alexander Schiebel — der schon vor einem Jahr freigesprochen wurde — vorgegangen.
Das Verfahren war ein klassischer SLAPP, eine Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung, die auch international für große Aufmerksamkeit und Kritik gesorgt hatte.
Und nun? Ende gut, alles gut? Keineswegs.
Das Ziel solcher Klagen ist es nicht notwendigerweise, eine Verurteilung herbeizuführen, sondern hauptsächlich, Aktivistinnen mit zeitaufwändigen Verhandlungen, hohen Prozesskosten und einem ungewissen Ausgang mürbe zu machen. So sollen die Beklagten selbst, aber auch potenzielle Nachahmerinnen eingeschüchtert und von ihrem Engagement abgebracht werden — öffentliche Beteiligung wird unattraktiv.
Dieses Ziel wurde auf Initiative eines Mitglieds der Südtiroler Landesregierung und dank einer willfährigen italienischen Justiz sehr wohl erreicht.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte die Zusammenarbeit von Anfang an abgelehnt, da sie die Pestizidtirol-Kampagne klar als von der Meinungsfreiheit gedeckt ansah. Hätten es auch die Kolleginnen in Südtirol so gehandhabt, wäre der unsägliche SLAPP-Versuch tatsächlich gescheitert.
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