Am 14. Jänner ist in Italien das gesetzesvertretende Dekret 196/2021 in Kraft getreten, mit dem eigentlich die EU-Richtlinie zum Verbot von Einwegplastik hätte (verspätet) umgesetzt werden sollen. Allerdings sind in Italien biologisch abbaubares und kompostierbares Plastik vom Verbot ausgenommen, was eindeutig gegen die Vorgaben aus Brüssel verstößt.
EU-Kommissar Thierry Breton hatte bereits im Dezember darauf hingewiesen, dass das von der Regierung Draghi vorgelegte Dekret nicht mit der einschlägigen Richtlinie 904/2019 kompatibel ist, nachgebessert wurde bislang dennoch nicht.
Nun droht Rom ein Vertragsverletzungsverfahren. Vor allem jedoch ist die Norm nicht dazu geeignet, die riesige Plastikflut, die gerade in Italien ein besonders großes Ausmaß angenommen hat, einzudämmen.
Dies umso mehr, als die römische Regierung auch das Inkrafttreten der geplanten Plastiksteuer zum wiederholten Mal verschoben hat.
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