Seit dem gestrigen 1. Jänner gilt in Italien und somit auch in Südtirol wieder eine Bargeldgrenze von 1.000 Euro.
Vor genau sechs Jahren — zum Jahreswechsel 2015/16 — war die 2011 eingeführte Beschränkung von 1.000 Euro verdreifacht worden, bevor sie die Regierung von Giuseppe Conte schrittweise auf 2.000 (ab 1. Juli 2021) und nun wieder 1.000 Euro senken ließ. Die Strafen bei Zuwiderhandlung können 50.000 Euro erreichen und ab einem Transaktionswert von 250.000 Euro sogar noch weiter steigen.
Ministerpräsident Mario Draghi hat seit seiner Amtsübernahme nichts unternommen, um diese weitere Verschärfung abzuwenden, obschon die Senkung der Bargeldgrenze im Vorfeld von der Europäischen Zentralbank (EZB) gerügt worden war. Während seiner Zeit als Präsident der EZB hatte Draghi persönlich mehrere Briefe unterzeichnet, mit denen die Einführung unverhältnismäßiger Bargeldgrenzen in verschiedenen Ländern beanstandet wurde.
Bargeld werde als gesetzliches Zahlungsmittel fast überall niederschwellig akzeptiert, ermögliche Transaktionen in Echtzeit und erleichtere den Menschen die Kontrolle über ihre Ausgaben, so die Auffassung der Zentralbank. Zudem handle es sich um die einzige Zahlungsmethode, die gesetzmäßig keiner Transaktionsgebühr unterworfen sein dürfe. Da Bargeldzahlungen in bar unkompliziert und ohne technische Infrastruktur durchführbar seien, förderten sie die Inklusion der gesamten Bevölkerung.
All diese Argumente waren EZB-Chef Mario Draghi offenbar wichtiger als dem gleichnamigen Ministerpräsidenten.
Hinweis: Betrachten Sie diesen Beitrag bitte nicht als Rechtsauskunft zur Durchführung von Zahlungen. Informieren Sie sich bitte stets aktuell über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
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