Nach drei Jahren Gerichtsverfahren, einem Umweg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) und einem weiteren zum belgischen Verfassungsgericht, hat heute das Appellationsgericht von Gent endgültig in der Causa Valtonyc geurteilt: Der mallorquinische Rapper, der von Spanien gesucht wird, weil seine Texte als Majestätsbeleidigung, Terrorismus und Drohung eingestuft wurden, darf nicht ausgeliefert werden.
Zunächst hatte der EuGH einem von Spanien mithilfe von Trickserei beantragten beschleunigten Verfahren den Garaus gemacht, dann das belgische Verfassungsgericht die Majestätsbeleidigung als nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar bewertet und den Tatbestand gänzlich abgeschafft.
Schlussendlich ging es nur noch um den Vorwurf der Drohung, doch das Appellationsgericht urteilte nun, dass Valtonycs Texte vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Die Auslieferung war auch schon in der ersten Instanz abgelehnt worden.
Theoretisch steht der Staatsanwaltschaft noch der Gang vor das Kassationsgericht offen, doch dort geht es nur um die Beurteilung allfälliger Verfahrensfehler.
Valtonyc lebt seit dreieinhalb Jahren in Brüssel und wird wohl nicht so schnell auf spanisches Staatsgebiet zurückkehren.
Nachtrag vom 30. Dezember 2021: Die belgische Staatsanwaltschaft hat beschlossen, die Kassation anzurufen.
Cëla enghe: 01
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