Unlängst habe ich auf meine Nordtiroler Adresse einen Brief vom Amt der Tiroler Landesregierung erhalten. Betreff: “Ihr persönlicher Termin für die COVID-Schutzimpfung ist da!”. Darin werde ich eingeladen vom Angebot einer Impfung Gebrauch zu machen. Hintergrund ist der, dass ich zum einen (auch) im österreichischem Gesundheitssystem registriert bin und dass zum anderen im Februar in Österreich eine allgemeine Impfpflicht in Bezug auf die COVID-Schutzimpfung eingeführt werden soll. Mit dem Schreiben sollten Ungeimpfte zur Impfung bewogen werden.
Da ich in Südtirol zweimal geimpft wurde und ich keine Lust habe, ab Februar in Österreich als Nicht-Geimpfter zu gelten und womöglich noch eine Verwaltungsstrafe zu zahlen, habe ich den Versuch gestartet, meine beiden Südtiroler Impfungen in Österreich anerkennen zu lassen. Es lebe einmal mehr das vereinte Europa!
- Ich rufe bei der Impf-Hotline an, die auf dem Schreiben des Landes Tirol angegeben ist und erläutere mein Begehren. Die Dame am anderen Ende der Leitung erklärt mir, dass sie dafür nicht zuständig seien und ich mich mit meiner Bezirkshauptmannschaft in Verbindung setzen möge.
- Ich kontaktiere die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck. Wiederum erklärt man sich am Telefon für nicht-zuständig und verweist mich auf die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) in Wien, die beispielsweise auch das österreichische Corona-Dashboard betreibt.
- Ich wähle also die Nummer der Corona-Hotline der AGES und erhalte die Information, dass das System einfach nur die Daten ausliest, die von den Impfenden eingegeben werden. Als AGES könnten sie keine Impfungen in das System aufnehmen. Das müsste wenn schon mein Hausarzt machen.
- Ich begebe mich zu meinem Hausarzt im Stubaital und frage ihn, ob er meine beiden Südtiroler Impfungen bitte ins System eintragen könnte. Seine Antwort: “Da musst du dich bitte an die BH (Bezirkshauptmannschaft) wenden. Die machen das.” Und somit schließt sich der Kreis.
Ich habe meinem Hausarzt dann erklärt, dass ich bereits bei der BH angerufen hätte, welche mich an die AGES verwiesen hat, die mich wiederum an ihn weitergeleitet hat. Abgesehen davon, dass wieder einmal die Folgen mangelhafter Organisation auf die Hausärzte abwälzt werden und die Arbeit bei ihnen hängen bleibt, gibt es noch ein weiteres Problem. Wenn der Hausarzt die Impfungen einträgt, dann scheint im System auf, dass er mich geimpft hätte. Aber das hat er nicht. Eine entsprechende Eintragung wäre also eine Falschangabe. Da es aber offenbar kein Entkommen aus der Endlosschleife gibt, hat sich mein Hausarzt dankenswerter Weise bereit erklärt, meine Impfungen einzutragen. Meine Ankündigung, dass ich im Jänner meine dritte Impfung in Südtirol bekäme, hat er mit einem frustrierten, aber freundlichen Lächeln quittiert. “Also bis Jänner dann! Pfiati und Danke nochmals!”
Es ist sagenhaft bizarr, dass es für ein “Problem”, bezüglich dessen ich wohl nicht der einzige Betroffene bin, nach bald zwei Jahren Pandemie und einem Jahr Impfungen keine saubere Lösung gibt und Hausärzte gezwungen werden, de facto Falschangaben zu machen, weil offenbar nicht die Möglichkeit besteht – bzw. niemand dafür zuständig ist – Impfungen, die in einem anderen EU-Land (in einem Teil der Euregio zumal) gemacht wurden, in das österreichische System aufzunehmen. Das Schnitzel endet wieder einmal exakt beim Tellerrand.
Interessehalber habe ich nach dieser Episode bei der Corona-Hotline des Südtiroler Sanitätsbetriebes angerufen und nachgefragt, was ich machen müsste, wenn ich in Nordtirol getätigte Impfungen in Südtirol registriert haben möchte. Das sei ganz einfach, wurde mir gesagt. Ich möge mich einfach an infovax@sabes.it wenden, die Impfbestätigungen und einen Identitätsnachweis schicken und die Impfungen würden eingetragen. Na bitte. Geht doch.
Nachtrag 24.12.2021
Nach obiger Erfahrung habe ich das Amt der Tiroler Landesregierung, die Bezirkshauptmannschaft, die AGES und das Sozialministerium angeschrieben, um in Erfahrung zu bringen, ob es tatsächlich kein standardisiertes Prozedere und keine geregelten Zuständigkeiten für die Eintragung von Impfungen aus einem anderen EU-Land gibt. Innerhalb weniger Stunden habe ich Antwort von der Bezirkshauptmannschaft erhalten, dass ich ihnen die Impfbestätigungen, die E-Card sowie einen Identitätsnachweis per E-Mail schicken möge und sie die Impfungen selbstverständlich eintragen würden.
Nachtrag 25.12.2021
Auch die AGES hat geantwortet:
[…] es tut uns wirklich leid das sich die Nachtragung der Impfungen die im Ausland erhalten wurden so schwierig gestalten. Grundsätzlich ist dies korrekt die Impfungen die im Ausland erhalten wurden können bei niedergelassene Ärzt:innen gegen ein kleines Entgelt nachgetragen werden. Falls es hierzu zu Problemen kommt können Sie auch bei der Ärztekammer Nachfragen welche Ordinationen dies durchführen, diese Leistung wird nicht von jedem Angeboten. Uns liegen leider nur Ordinationslisten von Wien und Niederösterreich vor.
Nachtrag 27.12.2021
Antwort des Amtes der Tiroler Landesregierung:
[…] es tut uns sehr leid, dass sich niemand für Ihr Anliegen zuständig fühlt. Wir können Ihren Unmut sehr gut verstehen.
Wir können Ihnen leider nur mitteilen, dass die niedergelassene Ärtzschaft für die Nachtragung ausländischer Impfungen zuständig ist.
Ihr Arzt hat die Möglichkeit bei der Impfeintragung den Zusatz anzuführen, dass er nur der eintragende Arzt ist, und nicht der impfende Arzt.
Sehr gerne kann sich Ihr Hausarzt diesbezüglich auch mit unserer Amtsärztin Frau Dr. Luckner- Hornischer in Verbindung setzen.
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