Die Minderheiten in Frankreich können aufatmen: Mit einem Rundschreiben hat das Bildungsministerium in Paris nun klargestellt, dass Immersionsunterricht in den Minderheitensprachen — sprich: eine sogenannte Regionalsprache als Unterrichtssprache — sowohl an privaten als auch an öffentlichen Schulen möglich ist und bleibt.
Im April hatte die französische Nationalversammlung mit großer Mehrheit ein neues Minderheitenschutzgesetz verabschiedet, das unter anderem die Ausweitung des Immersionsunterrichts vorsah. Dank Macrons Republique en Marche ging der Schuss aber nach hinten los: der von der Partei des Präsidenten angerufene Verfassungsrat — das französische Verfassungsgericht — setzte den Immersionsunterricht kurzerhand ganz aus. Damit war auch eine konsoldierte Tradition immersiver Privatschulen in Gefahr.
Das am 16. Dezember veröffentlichte Rundschreiben ebnet aber Schulen und Schulzügen mit regionaler Unterrichtssprache den Weg. Neben Baskisch, Bretonisch, Deutsch bzw. Elsässisch, Frankoprovenzalisch, Gallo, Katalanisch, Korsisch, Okzitanisch sowie mehreren Sprachen der Überseegebiete werden erstmals auch Flämisch und Picardisch berücksichtigt.
Der bretonische Abgeordnete Paul Molac, der das im April verabschiedete Minderheitenschutzgesetz eingebracht hatte, zeigte sich ob der Maßnahme des Bildungsministeriums erleichtert. Mittelfristig, so Molac, sei aber eine Verfassungsänderung unerlässlich, um die Immersion abzusichern.
Zum Vergleich: Bis auf Deutsch in Südtirol und Slowenisch in Friaul-Julien gibt es in Italien keinen vollen Immersionsunterricht in einer Minderheitensprache1auch nicht Ladinisch — jedenfalls nicht im Rahmen des öffentlichen Schulwesens.
- 1auch nicht Ladinisch
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