Die Gesetzgebungsbefugnis im Bereich des Steuerwesens liegt natürlich beim Staat, wir möchten Verwaltungsbefugnisse in diesem Bereich übernehmen.
– LH Arno Kompatscher (SVP)
So zitiert das Landespresseamt (LPA) den Landeshauptmann bei der Ankündigung eines DFB-Entwurfs im Bereich der Steueragenturen (Agentur der Einnahmen und Steuerkommissionen), den die Landesregierung der Zwölferkommission übermittelt hat. Schon 2014 war der Übergang dieser Teilkompetenz ans Land angekündigt worden — sieben Jahre später ist er noch immer nicht umgesetzt.
Doch: Warum bitte liegt die Gesetzgebungsbefugnis natürlich beim Staat? Wie geht diese unterwürfige Haltung mit den Forderungen nach einer sogenannten Vollautonomie bzw. nach einem deutlichen Autonomieausbau zusammen? Und widerspricht sie nicht auch den Ergebnissen des Südtirolkonvents?
Cëla enghe: 01
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