Italienisch- oder Deutschkenntnisse (in dieser Reihung, die subtil Hierarchien wiedergibt) müssen Nicht-EU-Bürgerinnen laut Presseamt nachweisen, um fortan das Familien- und Kindergeld des Landes beziehen zu können. Andernfalls müssen sie kostenlose Sprachkurse besuchen.
Zwölf Personen haben nun den entsprechenden Nachweis erstmals erbracht.
Die mündliche Prüfung in einer der Landessprachen wurde in bei der Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen abgenommen. Die mündliche Sprachprüfung wurde eigens in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle für Integration auf die Füße gestellt und gilt ausschließlich zum Nachweis der Sprachkenntnisse für die Zusatzleistungen des Landes.
— LPA
Der zuständige Landesrat Philipp Achammer (SVP) wird folgendermaßen zitiert:
Sich mündlich in einer der Landessprachen mitteilen zu können ist eine entscheidende Grundvoraussetzungen, dass sich neue Mitbürger und Mitbürgerinnen in die Gesellschaft des Aufnahmelandes gut integrieren können.
— LPA
Die Direktorin im Amt für Weiterbildung bestätigt:
Der Großteil der Teilnehmenden hat sogar mehr als nur die geforderten Grundkenntnisse in einer der Landesprachen bewiesen.
— LPA
Und:
Ab Herbst 2022 müssen laut dem Beschluss der Landesregierung vom 30. Dezember 2019, Nr. 1182, alle Menschen aus Nicht-EU-Ländern beweisen können, auf mindestens A2[-] Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen Italienisch oder Deutsch sprechen [zu] können, wenn sie um die Zusatzleistungen des Landes ansuchen.
— LPA
Bleibt nur zu hoffen, dass die Autorin der Pressemitteilung kein Familien- oder Kindergeld braucht.
Die Schlagwörter Zwölf Nicht-EU-Bürgerinnen und Kindergeldes lassen auf ausgeprägten Humor schließen
Interessant wäre noch, in welcher Sprache die zwölf Kandidatinnen ihre Prüfung abgelegt haben.
Cëla enghe: 01
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