Wie mehrere katalanische Politikerinnen lebt auch der mallorquinische Rapper Valtònyc seit 2018 in Brüssel, von wo ihn der rechtsaffine Richter Pablo Llarena nach Spanien ausliefern lassen möchte. Sein Fall hat nichts mit Separatismus zu tun, sondern mit Majestätsbeleidigung, da er in seinen Texten schärfste Kritik am ehemaligen spanischen König Juan Carlos und an der Monarchie übt.
Seit 1847 war Majestätsbeleidigung auch in Belgien ein Straftatbestand, worauf Llarenas Hoffnungen beruhten, da die Strafbarkeit in beiden Ländern eine Voraussetzung für die Auslieferung darstellt. Doch das mit dem Fall betraute belgische Gericht war skeptisch, ob der Artikel noch Relevanz besitzt — und befragte das Verfassungsgericht.
Dieses beschied kürzlich, dass der Tatbestand der Majestätsbeleidigung sowohl gegen die belgische Verfassung als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, da er nicht mit dem Recht auf Meinungsfreiheit vereinbar sei. Fortan sei der König in Belgien diesbezüglich wie jede andere Person zu behandeln.
Ohnehin war der Artikel schon seit vielen Jahren nicht mehr zur Anwendung gekommen. Im Gegensatz zu Spanien, wo Ministerpräsident Mariano Rajoy (PP) — derselbe, der die Polizei mit Gewalt gegen das Referendum vom 1. Oktober 2017 vorgehen ließ — erst vor wenigen Jahren eine Verschärfung der einschlägigen Gesetzgebung beschloss. Ihr fiel zum Beispiel Pablo Hasél zum Opfer.
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