Dass es in Europa und speziell am Brenner keine Grenze mehr gibt, wird vor allem von Unabhängigkeitsgegnern gerne verlautbart. Und überhaupt: Sie werde jeden Tag weniger spürbar.
Seit geraumer Zeit ist es möglich, im Binnenmarkt einzukaufen, ohne die Waren an der Grenze verzollen zu müssen. Das heißt für die meisten Südtiroler, dass sie am Wochenende in Innsbruck shoppen können, was durch die Gemeinschaftswährung zusätzlich vereinfacht wird. Was viele nicht wissen: Die grenzenlose Freiheit gilt in dieser unbürokratischen Form nur für Private. Unternehmen und Freiberufler müssen sich eigens eine umsatzsteuerfreie Rechnung ausstellen lassen und dem Zoll in regelmäßigen Abständen eine sogenannte Intrastat-Erklärung vorlegen, in der sämtliche Auslandseinkäufe gemeldet werden — und zwar getrennt für jedes EU-Land, in dem man eingekauft (oder in das man etwas verkauft) hat. Das ist nicht nur bürokratisch, sondern verursacht auch Kosten und Abgaben, sodass es sich mitunter nicht lohnt, für geringe Beträge überhaupt im Ausland einzukaufen. Damit wird die Grenze für Unternehmer sehr spürbar.
Vergangene Woche nun habe ich von meinem Steuerberater folgende Mitteilung erhalten:
Bezüglich Einkauf und Verkauf im Ausland gibt es eine neue Gesetzesbestimmung.
Jedes Unternehmen welches zukünftig Einkäufe und/oder Verkäufe im Ausland tätigen will, muss 30 Tage vor Ausführung eine Erklärung an die Agentur der Einnahmen abgeben.Wir bitten Sie deshalb das Formular im Anhang auszufüllen, zu unterschreiben und uns das Original innerhalb 25.01.2011 auszuhändigen.
Ob es dieses Formular auch auf Deutsch gibt, weiß ich nicht. Ich tippe sogar, dass es sich um eine Vorlage meines (zweisprachigen) Steuerberaters handelt, die in vorauseilender Unterwürfigkeit gegenüber der Steuerbehörde auf Italienisch verfasst wurde.
Was aber ein richtiggehender Wahnsinn ist: Ich muss jetzt also als Freiberufler schon mindestens einen Monat im Voraus wissen, ob — und vor allem wie viel! — ich im sogenannten Ausland (also ein paar Kilometer von zuhause entfernt) einkaufen will. Wirklich unbürokratisch und realitätsnah. Vermutlich ist bei Nichterfüllung sogar eine Richtigstellung vorzulegen, sonst hätte der Spuk ja keinen Zweck. Die Intrastat-Erklärung entfällt im Gegenzug freilich nicht.
Die Grenze wird von Tag zu Tag weniger spürbar? Dass ich nicht lache. Wenn das eine Maßnahme sein soll, um Ein- und Verkäufe im Ausland einzudämmen, dann hat sie bei mir ihr Ziel erreicht. Damit will ich nichts zu tun haben. Es lebe das vereinte Europa!
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