Seit Umsetzung der Rechtschreibreform hat sich ein für das »scharfe S« mitunter tödliches Gerücht verbreitet, das jeglicher Grundlage entbehrt: Das gute alte Eszett sei abgeschafft worden, heißt es da nicht selten – und diese Fehlinformation ist zum Teil durchgedrungen in Redaktionen und Amtsstuben.
Fest steht dagegen: Der altehrwürdige Buchstabe hat immer noch seine Daseinsberechtigung und wurde durch die Rechtschreibreform lediglich einer Verjüngungskur unterzogen, die ihm m. E. gar nicht schlecht steht – wenn man eben vom Gerücht absieht, das Gegenstand dieses Eintrags ist.
All jenen, die die deutsche Orthographie – wie ich – noch unter dem alten Regelwerk erlernt haben, möchte ich hier eine ganz einfache Faustregel nahelegen: Wo das Eszett nach alter Regel gesetzt werden musste, bleibt es auch heute noch, es sei denn es folgt auf einen kurzen Vokal. In diesem Fall wird es durch »ss« ersetzt. Also:
früher: das Faß > ß folgt auf kurzes a > neu: Fass
früher: der Fluß > ß folgt auf kurzes u > neu: Fluss
früher: keß > ß folgt auf kurzes e > neu: kess
aber:
früher: das Maß > ß folgt auf langes a > bleibt Maß
früher: der Fuß > ß folgt auf kurzes u > bleibt Fuß
früher: fraß > ß folgt auf kurzes a > bleibt fraß
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