Erst kürzlich hatte die Landesregierung angekündigt, die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) so reformieren zu wollen, dass insbesondere leerstehende Wohnungen, aber zum Beispiel auch ungenutzte Baugründe deutlich stärker besteuert werden, um das Problem des Wohnraummangels zu entschärfen.
Die Initiative zu dieser Neuausrichtung war vom Landtag ausgegangen, der einen entsprechenden Antrag im März letzten Jahres mit großer Mehrheit genehmigt hatte.
Es war bereits vorgesehen, dass die neuen Regeln nur in Gemeinden mit größerer Wohnungsnot automatisch greifen, während anderen Verwaltungen freigestellt werden sollte, ob sie die höheren Hebesätze anwenden möchten. Im Gegenzug hätte die Besteuerung von vermieteten Wohnungen gesenkt werden sollen.
Nun wurde die Umsetzung des Vorhabens jedoch vorläufig ausgesetzt, weil angeblich weitere Ausnahmen angedacht werden sollen. Das ist gut, wenn die Änderungen tatsächliche Ungerechtigkeiten verhindern — zu hoffen bleibt allerdings, dass es nicht zu einer Durchlöcherung kommt, die das gesamte Projekt ad absurdum führt.
Für Regelungen, die durch allzu großzügige Ausnahmen faktisch wirkungslos sind, haben wir im Lande schon genug Beispiele, etwa im Bereich der Verkehrsberuhigung (01
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