Parallel zur Wahl des Bundestags sowie zum Abgeordnetenhaus des Landes Berlin waren die Einwohnerinnen der deutschen Hauptstadt gestern dazu aufgerufen, sich zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum zu äußern. Betroffen wären von dem nicht bindenden Volksbegehren sämtliche privaten Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen — was insgesamt rund 240.000 von etwa 1,5 Millionen Wohnungen im Land Berlin beträfe.
Das Votum der Berlinerinnen war diesbezüglich von überraschender Deutlichkeit: über 56% der Abstimmenden befürworteten die Initiative, 39% lehnten sie ab. Somit ergeht an die neue Landesregierung — den Senat — auch gleich ein klarer Auftrag, in dieser Angelegenheit tätig zu werden, um Wohnraum der Spekulation und dem Profit zu entziehen.
Im Vorfeld der Landeswahl hatte SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey noch verkündet, eine Vergesellschaftung werde es mit ihr nicht geben. Nun will die wohl baldige neue Bürgermeisterin von Berlin zumindest die rechtliche Umsetzbarkeit des Vorhabens prüfen lassen. Die knapp unterlegene Spitzenkandidatin der Grünen, Bettina Jarasch, kündigte an, das Ergebnis des Volksbegehrens in die Koalitionsverhandlungen einbringen zu wollen.
Einen von der rot-rot-grünen Koalition 2020 beschlossenen Mietendeckel hatte das Bundesverfassungsgericht im März 2021 gekippt.
Wie auch immer die konkrete Lösung aussieht, der Ausgang des Volksbegehrens zeigt klar, dass die Bevölkerung beim Wohnraum akuten Handlungsbedarf sieht.
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