Am vergangenen Mittwoch hat nicht nur die Sechserkommission getagt, die sich mit speziellen — insbesondere den Minderheitenschutz betreffenden — Durchführungsbestimmungen für Südtirol befasst, sondern auch die Zwölferkommission, die über Durchführungsbestimmungen für beide Länder und die Region berät.
Um nicht abgelehnt zu werden, musste dort eine Vorlage zum Thema Handel auf die nächste Sitzung vertagt werden. Sie hätte Südtirol und dem Trentino die Möglichkeit einräumen sollen, selbst über die Ladenöffnungszeiten zu befinden. Eine so grundlegende, banale Kompetenz — die zum Beispiel jedes deutsche Bundesland hat —, war mehreren Mitgliedern der Kommission offenbar schon zu weitreichend. So sollen sich zum Beispiel Forza Italia mit dem Südtiroler Carlo Vettori, die 5SB und sogar der ehemalige Trentiner Landeshauptmann Ugo Rossi gegen die Vorlage ausgesprochen haben. Sie befürchteten zum einen die Wiedereinführung der verpflichtenden Sonntagsschließung und verwiesen zum anderen auf ein Urteil des Verfassungsgerichts, das ein entsprechendes Landesgesetz des Trentino versenkt hatte.
Den beiden Ländern die Entscheidung vorenthalten zu wollen, gegebenenfalls auch Sonntagsschließungen zu verfügen, halte ich nicht nur für autonomiefeindlich, sondern auch für undemokratisch. Wenn nämlich einer oder beide Landtage dies so beschließen möchten, sollten sie dies im demokratischen Sinne auch dürfen.
Warum zudem ein Verfassungsgerichtsurteil einem Autonomieausbau im Wege stehen sollte, erschließt sich mir nicht. Die Richterinnen, die das Trentiner Landesgesetz zu bewerten hatten, taten dies auf der Grundlage einer juristischen Situation, die sich mit Verabschiedung der neuen DFB ändern würde. Damit wäre das Urteil wohl hinfällig. Schließlich steht meines Wissens das Autonomiestatut (einschließlich der Durchführungsbestimmungen) im Verfassungsrang und kann somit nicht gegen die Verfassung ausgespielt werden.
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