Bei ihrer Sitzung vom Mittwoch (4. August) hat sich die Sechserkommission unter anderem mit der Umgehung des Sprachgruppenproporzes in Südtirol befasst und einen Vorschlag verabschiedet, um das Problem zu begrenzen: Medienberichten zufolge sollen Kandidatinnen für eine zu besetzende öffentliche Stelle künftig wenigstens einen Teil der Prüfung (Eignungstest) in ihrer deklarierten Muttersprache ablegen müssen.
Immer wieder erklären sich Arbeitssuchende jener Sprachgruppe zugehörig, der eine oder mehrere ausgeschriebene Stellen vorbehalten sind, obwohl sie die entsprechende Sprache nicht oder nicht ausreichend beherrschen. Die Prüfung zur Besetzung der Stelle legen sie dann aber ausschließlich in ihrer tatsächlichen Muttersprache ab.
Ohnehin sollten Kandidatinnen aber eigentlich beide bzw. alle drei Amtssprachen in ausreichendem Maße beherrschen, was jedoch erfahrungsgemäß auch nicht immer der Fall ist.
Nun muss der Entwurf gegebenenfalls als DFB verabschiedet werden, damit er in Kraft tritt und wirksam wird.
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