Am 9. März hatte das EU-Parlament auf Antrag der spanischen Justiz die Immunität der katalanischen Abgeordneten Carles Puigdemont, Clara Ponsatí und Toni Comín (alle JxC) aufgehoben. Doch im Juni gab ihnen der EuGH diese Immunität vorläufig zurück — um sie ihnen jetzt abermals zu nehmen.
Der Grund dafür ist aber interessant: In seinem Entscheid hält der Gerichtshof der Union nämlich ausdrücklich fest, dass die drei wegen dem Unabhängigkeitsreferendum von 2017 angeklagten Parlamentarier:
- ihre parlamentarische Arbeit ungehindert fortführen können, da der entsprechende Teil ihrer Immunität nicht aufgehoben wurde: wenn sie sich etwa von Brüssel nach Straßburg bewegen, um den dortigen Sitzungen des EU-Parlaments beizuwohnen, dürfen sie von den französischen Behörden nicht festgehalten werden;
- auch sonst keine Festnahme zu befürchten haben, da die europäischen Haftbefehle gegen sie ausgesetzt bleiben, bis der EuGH in der Sache entschieden hat;
- andernfalls — sollten sie also wider Erwarten trotzdem verhaftet werden — immer noch die Möglichkeit hätten, dies dem EuGH zur Kenntnis zu bringen.
Unter diesen Umständen ist die vorläufige Wiederherstellung der vollständigen Immunität überflüssig — da ihre Aufhebung durch das EU-Parlament zumindest bis auf weiteres ohnehin wirkungslos bleibt. Sollten die spanischen Richterinnen auf eine baldige Auslieferung gehofft haben, werden sie einmal mehr enttäuscht sein.
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