Über die Diskriminierung Ungeimpfter gegenüber Geimpften (und das »richtige« Ausmaß der Diskriminierungen) kann man geteilter Meinung sein. Worüber wir uns aber hoffentlich alle weitgehend einig sind, ist dass eine Diskriminierung Geimpfter indiskutabel ist, wenn diese aufgrund von technischen Unzulänglichkeiten nicht an den sogenannten Green Pass kommen.
Das ist derzeit laut Verbraucherzentrale (VZS) in Italien (einschließlich Südtirol) der Fall, weil viele Geimpfte nicht im staatlichen Impfverzeichnis aufscheinen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sie zwei verschiedene Präparate erhalten haben, vom Hausarzt mit Johnson&Johnson oder als Genesene nur mit einer einzigen Impfdosis immunisiert wurden.
Die VZS empfiehlt den Betroffenen, einen analogen Impfnachweis bei sich zu tragen. Der aber ist nicht mit einem QR-Code versehen und soll dem ab 12. August nicht mehr für Reisen ins europäische Ausland gelten.
Sage und schreibe 30.000 bereits geimpfte Südtirolerinnen hätten laut Rai Südtirol und heutiger TAZ noch immer keinen Green Pass bekommen. Das wären mehr als 10% aller vollständig Geimpften. Sie alle sind schon heute Diskriminierungen und Unannehmlichkeiten ausgesetzt, die für sie eigentlich nicht gelten sollten. In wenigen Tagen treten in Italien zudem weitere Restriktionen für Ungeimpfte in Kraft.
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