2013 habe ich meine letzte Steuererklärung in Österreich (selber, kostenfrei, online in 15 Minuten) gemacht. Glücklicherweise ergab sich ein für meine Verhältnisse beträchtliches Steuerguthaben, dessen Auszahlung ich sogleich online beantragt habe. Innerhalb einer Woche war das Geld auf meinem Konto.
Seit 2014 mache ich meine Erklärungen – mit ungleich größerem Aufwand – in Italien. Zumindest gab es einen erfreulichen Einstand. Auch meine erste Steuererklärung im Stiefelstaat wies ein Guthaben aus. Vor lauter Freude habe ich die Auszahlung beantragt und mir vorgenommen, mit dem Geld gut Essen zu gehen.
Vor wenigen Tagen (wir schreiben mittlerweile Juni 2021) klingelte der Briefträger und übergab mir ein einsprachig italienisches Schreiben mit einem Scheck über den Betrag meines Steuerguthabens aus dem Jahr 2014, den ich wiederum bei der Post einlösen kann.
*Schwärzungen von mir
Ich wiederhole das jetzt noch einmal, damit man die Monstrosität dieser Prozedur voll und ganz genießen kann: Die Post bringt mir ein einsprachiges amtliches Schreiben mit einem Scheck, mit dem ich zur Post gehen muss, um mir im Juni 2021 eine Steuerrückzahlung auszahlen zu lassen, die mir 2014 zugesprochen wurde.
Mahlzeit!
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