Der Landtag hat sich mit dem »wilden Campen« befasst und eine so fehlerfreie Pressemitteilung dazu veröffentlicht:
Am Vormittag wurde die Debatte zum Beschlussantrag Nr. 453/21: »Nein zum wilden Campen/Maßnahmen ergreifen« (eingebracht von den Abg. Lanz und Tauber am 20.05.2021) wieder aufgenommen. Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, [Doppelpunkt?] 1. über die IDM in der touristischen Werbung
in Südtiroldie legalen Campingmöglichkeiten auf Campingplätzen/Stellplätzen in Südtirol zu bewerben und gleichzeitig auf das Verbot des freien Campens hinzuweisen; 2. in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Polizeiorganen die Kontrollen zu verschärfen und illegales Campieren konsequent zu bestrafen; 3. die Gemeinden dahingehend zu sensibilisieren, dass die Führung von Stellplätzen in Zusammenarbeit mit den Campingplatzbetreibern vor Ort erfolgen soll, umdendem Anspruch nach [?] „Qualitätstourismus“ gerecht zu werden; 4. mit den Interessenvertretern, den Gemeinden und der IDM zu prüfen, inwieweit ein einheitliches digitales Verkehrsleitsystemauf digitaler Basisfür Camper in Südtirol eingeführt werden kann; 5. weiters zu prüfen, welche Maßnahmen mittel- und langfristig zu einer verbesserten Reglementierung des „Camper–Tourismus“ führen.
LR Arnold Schuler erklärte, dass es für das Parken keine Unterschiede zwischen PKW und Camper gebe. In Südtirol sei Campieren nur auf Campingplätzenerlaubtsowie auf Wohnmobilstellplätzen erlaubt, wo man sich bis zu drei Tage aufhalten könne. Mit dem anstehenden Omnibusgesetz solle eine Übergangsregelung für jene Stellplätze geschaffen werden, die bereits vor Inkrafttreten dieser Regelung bestanden hätten. Das Campieren werde aufgrund der Pandemie zunehmen, es seien in dieser Zeit viele Wohnmobile gekauft wordenin dieser Zeit. Es werde also weitere Maßnahmen brauchen,eineSensibilisierung, Kontrollen durch dieverschiedenenOrdnungskräfte u.a. Die Landesregierung stimme dem Antrag zu.
Gerhard Lanz (SVP) [warum wird erst hier und nur bei Lanz auf die Parteizugehörigkeit hingewiesen?] präzisierte, dass die GemeindenStellplätzeFlächen mit bis zu 20PlätzenStellplätzen ausweisen könnten, wo auch die Aufenthaltssteuer fällig werde. Diese [die Gemeinden oder die Stellplätze?] hätten aber keine Infrastrukturen. Die Camper [besser »Campingfahrzeuge« zur Unterscheidung von campierenden Personen] seien immer autonomer geworden, hättenmehrgrößere Wasserreservoirs usw.,und vermittelten so das Gefühl von mehr Freiheit. Mit diesem Antrag wolle man das Problem angehen, da man wisse, dass es im Steigen [?] begriffen sei. Gewisse Maßnahmen seien zu verstärken, andere neu einzuführen. So werde das Verbot des wilden Campens zu wenig kommuniziert.
Der Antrag wurde mit 27 Ja und 5 Enthaltungen angenommen.
Korrekturen und Hinweise von mir
Diese Qualität ist leider kein Einzelfall. Dazu kommt, dass diese Mitteilungen in der Regel ohne weitere Überprüfung (und demnach mit allen Fehlern) übernommen werden — in diesem Fall zum Beispiel von Rai Südtirol und Südtirol News.
Einige der Fehler sind übrigens nicht erst in der Pressemitteilung des Landtags enthalten, sondern bereits im (darin verlinkten) Beschlussantrag. Sie haben also einen weiten Weg zurückgelegt, obwohl dies mit etwas Sorgfalt in der Fraktion, im Landtag oder vonseiten der Medien leicht zu vermeiden gewesen wäre.
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